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Montag, 22.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Zirkusnummern mit Wildtieren sind eine Barbarei

Warum ein kommunales Wildtierverbot für Zirkusse ein wichtiger politischer Akt gewesen wäre

Kommentar von Siegfried Zagler

In 15 europäischen Ländern gibt es ein Wildtierverbot für Zirkusse, außerhalb Europas haben sich zehn Länder für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen ausgesprochen. In Ländern wie Israel, Mexiko oder Bolivien ist diese Form der Tierhaltung unerwünscht. Innerhalb Europas verbieten die Länder Schweden, Holland, Belgien, Finnland, Österreich, Dänemark, Estland, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Malta, Zypern, Griechenland, Bulgarien und Großbritannien Zirkussen eine Wildtierhaltung. In einigen dieser Länder ist die Haltung aller Tierarten in Zirkussen verboten. Die Begründung dieser Maßnahmen lässt sich vom deutschen Tierschutzgesetz herleiten: Nach Paragraph 2 muss ein Tierhalter „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.“

Die Bundesländer haben im Frühjahr 2016 die deutsche Bundesregierung dazu aufgefordert, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen zu untersagen. Für die Altbestände an Affen, Elefanten oder Bären solle es Übergangsfristen geben. Nach Einschätzung der Länder leiden Wildtiere in Zirkussen, doch es sieht nicht danach aus, als käme die Bundesregierung diesbezüglich in die Gänge. 2003 und 2011 gab es ähnliche Vorstöße. Ein Verbot nach dem Tierschutzgesetz sei nur dann möglich, wenn die Tiere an wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden gehalten oder transportiert werden könnten, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Um auf den Gesetzgeber Druck auszuüben, haben sich zahlreiche deutsche Kommunen dazu entschlossen, über Nutzungsverordnungen Zirkusse von ihren Plätzen fernzuhalten. Am vergangenen Mittwoch gab es diesbezüglich im dafür zuständigen Ausschuss des Augsburger Stadtrats eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die vom Ausschuss abschlägig entschieden wurde. Die Gegner eines Wildtierverbots in Zirkussen – Stadträte der CSU und der CSM – argumentierten vordergründig pragmatisch und hintergründig sarkastisch: Erstens müsse man bei einer Bundesangelegenheit das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht strapazieren, zweitens ergebe eine partielle kommunale Steuerung keinen Sinn, da es den Tieren egal sein könne, ob „ihre“ Zirkusse in Friedberg, Gersthofen oder Augsburg stehen.

Beide Argumente sind niederschwelliger Art und verlieren in dieser Debatte hochkantig, womit festzuhalten ist, dass Tierschützer und wohl die große Mehrheit der deutschen Gesellschaft in dieser Angelegenheit deutlich weiter sind als die CSU-Stadträte und deren Augsburger CSM-Ableger. Erstens geht es bei einem kommunalen Wildtierverbot für Zirkusse nicht um eine direkt wirksame Maßnahme, sondern um einen hochpolitischen symbolischen Akt – und zweitens sind wohl die wenigsten menschlichen Spezies in der Lage, sich dergestalt intensiv in die Welt eines Tieres hinein zu fühlen, dass sie zweifelsfrei urteilen könnten, ob Zirkusse (und Zoos) artgerechte Haltung praktizieren oder nicht.

Tiere sind, diese moralische Rechtsbewertung geht auf Immanuel Kant zurück, Lebewesen, die keine Versprechen einhalten, weshalb sie kein Gegenstand einer moralischen Rücksicht sein müssen. Diese Verdinglichung der Tiere wurde bereits von Arthur Schopenhauer abgeschwächt und im fortschreitenden Zivilisationsprozess der Aufklärung weiter hinterfragt. Schopenhauers „Mitleidsethik“ verweist explizit auf die menschliche Mitempfindungsfähigkeit und fordert Rücksicht auf Tiere ein, ohne sie zu vermenschlichen. Eine Rücksichtnahme also, die auf der Fähigkeit der menschlichen Vorstellungskraft fußt. „Im Zweifel für den Schwächeren“, so sollte der moralische Imperativ in Sachen Tierschutz lauten.

Wer in Kauf nimmt, Tiere zu quälen, um auf naive Weise eine postkoloniale Unterhaltungskultur zu bewahren, wehrt sich nicht nur gegen den langen Atem der Aufklärung, sondern macht sich für eine Unerträglichkeit stark, die in anderen Ländern eine Angelegenheit der Strafverfolgung ist. Zirkusnummern mit Wildtieren sind traurige und trostlose Überbleibsel einer dunklen europäischen Epoche, deren herrschende politische Klassen das fremde und unbekannte Afrika als Eroberungskontinent betrachteten.

Wer an etwas festhalten will, das nicht nur von der ethischen Forschung, sondern auch vom überwiegenden Teil der europäischen Gesellschaften als Barbarei empfunden wird, handelt auf einer moralischen Ebene, die außerhalb einer aufgeklärten und empfindsamen Gesellschaft verläuft.