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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

„Winterland“: Unterstützung von der FDP

Im Vorfeld der Stadtratsentscheidungen um das geplante „Winterland“ vor der City Galerie meldete sich gestern die Augsburger FDP-Bundestagsabgeordnete Miriam Gruß zu Wort.

Miriam Gruß: "Eine tolle Idee!"

Miriam Gruß: "Eine tolle Idee!"


Beim „Winterland“ handelt es sich um ein auf fünf Jahre angelegtes Projekt einer Eislaufbahn mit Bewirtung, die jeweils von Anfang November bis Anfang Januar auf dem Willy-Brandt-Platz errichtet werden soll. Investitionskosten laut Angaben der privaten Betreiber: 500.000 bis 600.000 Euro. Der Stadt ist vor allem die Konkurrenzsituation zum Christkindlesmarkt ein Dorn im Auge. Auf der Tagesordnung des am Donnerstag tagenden Ferienausschusses des Stadtrats steht daher eine Änderung der Nutzungsrichtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, die die zeitliche Dauer von „Winterland“ deutlich einschränken würde (siehe Infokasten). Private Vorhaben dürften demnach öffentliche Flächen nicht länger als 5 Wochen belegen.

Miriam Gruß teilt die Bedenken der Stadt nicht: „Der Christkindlesmarkt würde davon eher profitieren und die Kundenfrequenz würde sich erhöhen: Zum Rathausplatz sind es nur wenige Gehminuten und auch der Shuttlebus verkehrt nach wie vor zwischen City Galerie und Moritzplatz“, so die Bundestagsabgeordnete. Der Augsburger Christkindlesmarkt biete dank des Einsatzes der Marktkaufleute ein hervorragendes Angebot und ziehe jedes Jahr die Massen an. Daran werde sich auch durch das „Winterland“ nichts ändern. Gruß hofft, dass den Initiatoren des komplett privat finanzierten Projekts durch Beschränkungen der Stadt „keine Knüppel zwischen die Beine geworfen“ werden.

Die geplante Ergänzung der „Nutzungsrichtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen und Plätzen“ vom 16. Dezember 2004



Für sämtliche von den Nutzungsrichtlinien erfassten öffentlichen Flächen und Plätze*) gelten ab 1. September 2010 folgende Nutzungskriterien:



Allgemeine Gestaltungsbeschränkung:

  • Veranstaltungen, die ein weihnachtliches Ambiente ausstrahlen oder suggerieren, sind vor Beginn des städtischen Christkindlesmarktes nicht zulässig. Veranstaltungen dieser Art sind mit dem Ende des städtischen Christkindlesmarktes zu beenden. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen weihnachtstypischer Getränke, Speisen und Artikel.

Allgemeine Vergabebeschränkung:

  • Private Vorhaben, die die Fläche ununterbrochen länger als 5 Wochen belegen, sind nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Bauarbeiten oder andere vergleichbare Vorhaben.

*) Rathausplatz, Moritzplatz, Maximilianstraße und Ulrichsplatz, Elias-Holl-Platz, Philippine-Welser-Straße, Zeughausplatz, Willy-Brandt-Platz