„Wertach vital“: Stadtrat vertagt Entscheidung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag keine Entscheidung über die Planung des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth zum 4. Realisierungsabschnitt des Projekts „Wertach vital“ getroffen.
Wertach vital – 4. Realisierungsabschnitt südlich der B17
Ziel des Projekts „Wertach vital“ ist es, die Wertach wieder in einen naturnäheren Zustand zu entwickeln, die Flusssohle zu stabilisieren und den Hochwasserschutz zu verbessern. Im vierten Projektabschnitt zwischen B17-Brücke und Ackermannwehr soll der Hochwasserschutz bis zu einem hundertjährigen Hochwasser HQ100 zuzüglich einem Meter Freibord sichergestellt, das Flussbett gegen weitere Eintiefungen stabilisiert und die Wertach möglichst weitgehend ökologisch aufgewertet werden.
Von der Planung des 4. Realisierungsabschnitts ist die Kleingartenanlage „Am Wertachdamm“ und die Schafweidsiedlung in Göggingen betroffen. Die Amtsplanung sieht zur Schaffung so genannter Retentionsflächen (Überflutungsflächen im Fall eines Hochwassers) vor, zwei Kleingartenreihen aufzulösen und zu verlegen sowie die Deichlinie bis auf wenige Meter an die Wohnbebauung der Schafweidsiedlung heranzuführen.
Bauausschuss lehnte Amtsplanung ab
Überraschend hatte der Bauausschuss in seiner Sitzung am 9. Juni der Planung des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth nur mit zwei Maßgaben zugestimmt: Es dürfe nur eine Reihe Kleingärten aufgelöst werden und die Deichlinie entlang der Schafweidsiedlung müsse auf den 100 bis 200 Meter vorgelagerten „Schwarzen Weg“ zurückgenommen werden. In der Folge war der Ausschuss in die Kritik vor allem von Pferseer Bürgern geraten, die den Hochwasserschutz für ihren Stadtteil gefährdet sahen.
Eva Leipprand (Grüne) verteidigte gestern die Amtsplanung. Diese sei das Ergebnis eines jahrelangen offenen Planungsprozesses mit Beteiligung der betroffenen Bürger und den Trägern öffentlicher Belange. Man solle hier der Arbeit der Fachleute vertrauen. Außerdem dulde die Realisierung keinen weiteren Aufschub.
Baureferent Gerd Merkle stellte die Fachkunde der Planer im Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ebenfalls nicht in Abrede. Diese sähen die Sache aber nur aus ihrem Blickwinkel. So habe das Amt seine Lösung vor allem mit naturschutzrechtlichen und forstwirtschaftlichen Argumenten begründet. Der Stadtrat müsse aber auch andere Aspekte abwägen, zum Beispiel Belange betroffener Bürger. „Wenn Fachleute einer Kommune nur eine Variante vorlegen, kann keine Abwägung stattfinden“, so Merkle. Für Klaus Kirchner (SPD) war klar: „Wenn Belange des Landschaftsschutzes mit denen von Bürgern konkurrieren, muß der Bürger den Vorrang haben“.
Planungshoheit liegt beim Freistaat
Ob auch unter den Maßgaben des Bauausschusses der Hochwasserschutz gewährleistet sei, konnte Merkle nicht sagen. Er sei nicht „Herr des Verfahrens“, den Hut habe der Freistaat auf. Da nicht die Stadt, sondern das Wasserwirtschaftsamt Anstragsteller beim Planfeststellungsverfahren sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zum Verfahrensstillstand komme, wenn man das Votum des Bauausschusses übernehme und der Planung des Wasserwirtschaftsamtes nur unter bestimmten Maßgaben zustimme.
Letztlich sah sich der Stadtrat nicht in der Lage, auf Basis der Informationen in der Beschlussvorlage zu entscheiden. Gegen die Stimmen der Grünen wurde die Entscheidung vertagt und der Verwaltung aufgegeben, bis zur Septembersitzung des Stadtrats zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt die Genehmigungsfähigkeit der Bauausschussvariante zu prüfen und eine zur Abwägung geeignete Beschlussvorlage zu erarbeiten.