Wahlhelfer gesucht
Die Stadt Augsburg sucht noch bis zu 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und die anschließende Auszählung (8.–10. März) sowie für eine mögliche Stichwahl am 22. März.
Voraussetzungen: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Ein Wohnsitz in Augsburg ist nicht erforderlich. Die Wahlhelfer erhalten ein Zehrgeld von 60 Euro am Wahlsonntag und 40 Euro für jeden weiteren Tag.
Anmeldung und Infos unter augsburg.de/wahlhelfende.