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Dienstag, 29.04.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Von Bauern und Bienen: Wie das Volksbegehren wirkt

Der Erfolg ist bereits jetzt groß und längst hart bei den politischen Entscheidern aufgeschlagen, obwohl  dem Volksbegehren Artenvielfalt aktuell noch rund 250.000 Unterschriften fehlen. Nur noch bis Mittwoch, den 13. Februar, können sich Wahlberechtige in den Rathäusern und Bürgerbüros per Votum für eine Änderung des bayerischen Naturschutzgesetzes einsetzen. Während Initiatoren und Unterstützer weiterhin versuchen, die Menschen zum Gang in die Eintragungsräume zu bewegen, toben die Gegner, die den Teufel eines sozialistischen Anschlags auf Privateigentum und bäuerliche Autonomie an die Wand malen. 

Kommentar von Bernhard Schiller

Wie man in Zeiten der Polarisierung Gräben zieht, zeigte der frisch gebackene bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern am 02. Februar als Redner beim Kreisbauerntag des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) in Starnberg. Dort forderte er die Bauern auf, nicht zu unterzeichnen und sprach von einem „unterschwelligen Angriff auf die Landwirte“, von „eiskalter Enteignung“, die bei einem Erfolg des Volksbegehrens drohe. Vokabular für das in der Regel Mitglieder der AfD zuständig sind, die allerorts Verhältnisse wie in der DDR und okkulte Verschwörungen zuungunsten von Freiheit und Volk ausmachen. 

Aiwanger warnte davor, dass die Änderung des Naturschutzgesetzes, die das Volksbegehren anstrebt, allein von „den Großen“ finanziert werden könnte und deshalb das „Höfesterben“, also der Ruin der „Kleinen“ nur noch weiter vorangetrieben werde. Den Begriff von der „eiskalten Enteignung“ bedienten Aiwanger und seine Partei bereits im Jahr 2015, als sie gegen die von der bayerischen Staatsregierung geplanten Flutpolder bei Donauwörth angingen.

Der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Walter Heidl, bläst in die gleiche Tuba wie sein Festredner Aiwanger. In einem offenen Brief an die Initiatoren des Volksbegehrens warnt er vor dem drohenden Wegfall der Förderungen bei freiwilligen Umweltmaßnahmen. Wie Aiwanger und seine Freien Wähler behauptet auch Heidl, das Volksbegehren würde einseitig der bayerischen Landwirtschaft Schuld am Artensterben geben und die „Bauern an den Pranger stellen“ bzw. „mit unsachlichen Vorwürfen öffentlich ins falsche Licht setzen“. Wörtlich sprechen Bauernverband und Freie Wähler vom „Bauern-Bashing“. 

Dass diese Behauptungen falsch sind, ist leicht nachweisbar. Ein Klick auf den Internetauftritt des Volksbegehrens genügt dafür. 

Gegner des Volksbegehrens haben in der vergangenen Woche trotzdem an zahlreichen Orten in Bayern Plakate des Volksbegehrens zerstört, gestohlen oder überklebt. Undemokratische Aktionen, die sonst gerne allein den Linken angelastet werden. Die bayerische AfD hat hier zwar keinen Dramatisierungsbedarf, beteiligt sich aber am Kampf gegen das Volksbegehren. Der Fraktions-Vize der AfD im Landtag, Ingo Hahn, sieht Maismonokulturen zur Energiegewinnung als Hauptursache für das Artensterben und macht deshalb deren „grüne Befürworter“ dafür verantwortlich. Tatsächlich verhält es sich so, dass der größte Teil des Maises als Futter in die Mägen von Schweinen und Rindern wandert. Der Rest findet seine Bestimmung in Nahrungsmitteln für Menschen und in Biogasanlagen, was wiederum BBV-Präsident und Volksbegehren-Gegner Heidl mit ökologischen Argumenten zum Schutz des Klimas verteidigt. 

Die Fronten sind verhärtet und zugleich gehörig durcheinandergeraten beim Kampf um Bauern und Bienen. In diesem Zusammenhang ist der jüngste Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Söder zu sehen, der eine „einvernehmliche Lösung“ durch einen „gemeinsamen Entwurf“ aus dem Hut zaubern will. Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber bezeichnet die „Intention des Volksbegehrens“ am Freitag sogar als „richtig“ und will einen runden Tisch mit Antragstellern, Verbänden und Landwirtschaft. Dass von Seiten der bayerischen Staatsregierung entgegen vorheriger Ankündigung nun schon vor Ablauf des Eintragungszeitraums derartige Töne zu hören sind, ist mit Sicherheit auf den unerwartet großen Erfolg des Volksbegehrens zurückzuführen. Damit den salomonischen Worten schließlich auch Taten folgen, ist es das erste Gebot der Stunde, das Volksbegehren zu einem erfolgreichen Abschluss mit mindestens einer Million Unterzeichnungen zu bringen.

Die Regierungskoalition wird wohl die Gesetzesinitiative des Volksbegehrens nicht annehmen. Stattdessen werden die bayerischen Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid zwischen dem Entwurf des Volksbegehrens und einem eigenen Gesetzesentwurf der Staatsregierung entscheiden können. 

Trotz aller Polemik und Panikmache seitens der Gegner: Es gibt nachvollziehbare Kritik an Forderungen des Volksbegehrens. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigt Aiwangers Befürchtung gegenüber der DAZ teilweise. Sollten den Landwirten durch die Gesetzesänderung zukünftig Vorgaben gesetzlich vorgeschrieben oder bestimmte Nutzungen verboten werden, die bisher im Rahmen freiwilliger Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, wäre das (zunächst) mit finanziellen Einbußen verbunden. Richtig ist auch, was BBV-Präsident Heidl betont: Die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern macht mittlerweile bei den Agrarumweltmaßnahmen mit. Freiwillig. 

Dass diese Maßnahmen angesichts des drastischen Artensterbens nicht ausreichen, liegt auf der Hand, sollte aber nicht davon abhalten, den Bäuerinnen und Bauern, die tagtäglich die Existenz aller Menschen sichern, auf Augenhöhe und dort zu begegnen, wo sie stehen. 

Der Gegenentwurf der Regierung sollte von den Wahlberechtigten also nüchtern und ohne ideologische Verhärtung geprüft werden. Sachlichkeit in der bevorstehenden Debatte ist das zweite Gebot der Stunde.