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Samstag, 27.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Verwandtenaffäre: Güller verurteilt

Der Augsburger SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller ist in Sachen Verwandtenaffäre wegen Betrugs von einem Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt worden.

Amtsrichterin Ines Tauscher ging mit 180 Tagessätzen zu 150 Euro über die Forderung der Anklage hinaus. Güller habe vorsätzlich gehandelt, so Tauscher. Die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze gefordert, die Verteidigung sah ein Strafmaß von 60 Tagessätzen für angemessen. Güller hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe im Jahr 2009 für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Kosten der Staatskasse ist Abgeordneten seit dem Jahr 2000 verboten. Güllers Anwalt hat  Berufung angekündigt.

Im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre sind in der vergangenen Landtagsperiode viel Abgeordnete genannt worden. Unter anderen der damalige Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Georg Winter (CSU), der seine beiden minderjährigen Söhne viele Jahre beschäftigt hatte. Das prominenteste Opfer der Verwandtenaffäre ist der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid, der zurücktreten musste, weil er seine Frau beschäftigte und ihr aus der Staatskasse ein hohes Gehalt bezahlte.