Verleumdungsverfahren gegen Stadtrat Peter Hummel eingestellt – Für Beleidigung verurteilt
Der Augsburger Stadtrat Peter Hummel hat gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Augsburg Berufung eingelegt und hat dabei einen halben Erfolg errungen. Es ging dabei um den Tatvorwurf der Verleumdung und Beleidigung.
Der Freien-Wähler-Stadtrat Peter Hummel hat den Tatvorwurf der Verleumdung abgewehrt. Das Landgericht Augsburg halbiert damit das Urteil des Amtsgerichtes, dass damals festgestellt hat, dass Hummel zwei Personen unter Verwendung von Aliasnamen diffamiert habe. Das Amtsgericht Augsburg hatte Hummel in dem ersten Verfahren im Juni 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft waren danach in Berufung gegangen.
Die Staatsanwaltschaft warf Hummel vor, im Jahr 2018 unter dem erfundenen Namen einer Frau ein Schreiben an die Freien Wähler im Landkreis Augsburg verfasst zu haben, in dem WSA-Stadtrat Peter Grab wahrheitswidrig sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde. Dieser Tatvorwurf wurde nach einer Verfahrensverständigung fallen gelassen. Das Gericht stellte fest, dass dafür auch andere Täter möglich gewesen wären. Der zweite Vorwurf im Verfahren waren Beleidigungen gegen eine Frau, die früher Mitglied bei den Freien Wählern war. Das Landgericht Augsburg bewertete in diesem Fall die Beweislast als ausreichend, um ein Urteil mit einem Strafmaß von 90 Tagessätze zu 110 Euro festzulegen. Das Gericht übernahm damit die Forderung der Staatsanwaltschaft.
Für den Augsburger FW-Wähler Stadtrat Hummel könnte das Urteil politische Konsequenzen haben. Die Fraktion der Bürgerlichen Mitte muss nun beraten, ob Hummel der Fraktion weiter angehören kann oder nicht.