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Donnerstag, 16.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Verbrechen und Strafe

Warum der Spuk für Peter Grab nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens noch nicht vorbei ist



Von Siegfried Zagler

Im Gemüt der Menschen hat sich seit vielen Jahrhunderten nicht viel verändert. Fühlen wir uns ungerecht behandelt, steht uns nicht selten der Sinn nach Rache. Wir wollen demjenigen, der uns Schmerz zufügte, den gleichen Schmerz zufügen. Der prähistorische Impuls der Rache ist in der Moderne in ein komplexes System verwandelt worden, dessen Ideal mit einem Wort beschreibbar ist: Gerechtigkeit. Die Justiz strebt nach diesem Ideal. Deshalb gehört es in einem Rechtsstaat zu einem Allgemeinplatz, dass Gerechtigkeit nur als ein Streben nach Gerechtigkeit begriffen werden kann. Im Fall Grab sieht es nach Auffassung der Augsburger Staatsanwaltschaft lapidar gesagt so aus: Es gibt kein Verbrechen – und somit keine Strafe.

II

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Peter Grab wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger, der Beleidigung und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingestellt. Das ist die Kernbotschaft einer kurzen Pressemitteilung des Oberstaatsanwalts Matthias Nickolai. Die Begründung dieser Entscheidung fällt ebenfalls knapp aus: „Die Ermittlungen, die sich auch auf Vorgänge vor und nach dem angezeigten Zeitraum erstreckten, haben aus tatsächlichen Gründen und aus Rechtsgründen keinen ausreichenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergeben. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass selbst bei Annahme der Richtigkeit der Angaben der Geschädigten keine Sexualstraftat vorliegt. Zudem steht in entscheidungserheblichen Punkten Aussage gegen Aussage, ohne dass weitere Beweismittel vorliegen, die einer Aussage eine größere Glaubwürdigkeit verleihen können.“

III

Das klingt nach einer sehr überlegten und klugen Entscheidung. 80 Prozent aller angezeigten strafrechtlich relevanten Vorwürfe werden nach einem Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In fast allen Fällen sind die Beteiligten vor der Öffentlichkeit geschützt. Sind die beteiligten Personen prominent, funktioniert dieser Schutz nicht immer. Und so kam es, dass im Fall des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Augsburg, das vermeintliche Missbrauchsopfer zuerst zu einem Blogger und danach zur Polizei ging, um Anzeige zu erstatten. Das vermeintliche Opfer strebte, soviel Spekulation sollte an dieser Stelle erlaubt sein, zunächst nach Rache. Der Blogger – nennen wir ihn Arno Löb – ließ sich offenbar von dem Gedanken anstecken und veröffentlichte einen mutmaßlichen Chat zwischen Peter Grab und dem vermeintlichen Opfer. Der Chat ist, um es pietistisch zu sagen, dergestalt „unappetitlich“, dass sich der Schreiber dieser Zeilen beim Lesen vor Ekel schüttelte. Ungeachtet dessen ist festzuhalten: Es handelte sich offenbar nur um einvernehmlichen Sex.

IV

Bei allem Respekt vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Die Causa Grab ist damit noch nicht geschlossen. Manuela B., die seit gestern nicht mehr von Bernd Scharinger, sondern von Stefan Pfalzgraf vertreten wird, hat Beschwerde angekündigt. Sollte diese vom Generalstaatsanwalt abgewiesen werden, stünde ihr noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens beim Oberlandesgericht offen.

V

Peter Grab konnte es nicht lassen als Verfahrensbeteiligter die Pressemitteilung der Oberstaatsanwaltschaft auf Facebook zu kommentieren: „Die Unschuldsvermutung, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens für mich galt, ist damit bestätigt worden.“ Grab hätte besser geschwiegen. Schuldig kann man nur von einem Gericht gesprochen werden, weshalb auch nur ein Gericht eine Person als „unschuldig“ entlasten kann. Ein Mangel an Tatverdacht bestätigt nicht Unschuld, sondern geht davon aus, dass ein Verbrechen nicht bewiesen werden kann. Peter Grab, den die vergangenen Wochen sichtlich mitgenommen haben, darf nur durchatmen, der Spuk ist für ihn noch lange nicht vorbei.

VI

Die Ermittlungen gegen Manuela B. und Arno Löb, die beide von Grab wegen Verleumdung beziehungsweise Beleidigung angezeigt wurden, laufen noch. Sollte gegen Manuela B. Klage erhoben werden, wäre das die logische Konsequenz, die sich aus der Einstellung des Verfahrens gegen Grab ergäbe. Falls also die Causa B. zur Anklage führen sollte, holt der Fall Peter Grab unter umgekehrten Vorzeichen ein. Falls aber das Verfahren gegen Frau B. eingestellt werden sollte, bestünde seitens der Staatsanwaltschaft für die Öffentlichkeit großer Vermittlungsbedarf: Wenn Grab nicht verleumdet wurde, warum dann die Einstellung des Verfahrens gegen ihn?

VII

Auch ein Prozess gegen den 65-jährigen Arno Löb könnte für Grab negative Konsequenzen haben. Löb ist im weitesten Sinn wegen übler Nachrede vorbestraft. Sein ungefilterter Beschädigungseifer ist zwar meist als Satire maskiert, aber in diesem Fall zieht der Status der freien Kunst nicht. Löb hat wohl die Persönlichkeitsrechte von Grab verletzt. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bürgerschreck Arno Löb wäre die größte Überraschung, die die Staatsanwaltschaft erklären müsste.

VIII

Ein Gerichtsverfahren gegen Löb würde Löb nicht genießen. (So ein harter Bursche, wie er vorgibt, ist der ewige Punk-Rocker Löb nämlich nicht. Auch in dieser Sache ähnelt er Bertolt Brecht.). Aber es würde ihm nicht im Geringsten schaden. Müsste also Löb die Anklagebank drücken, träfen die Kugeln der Ächtung nicht ihn, sondern Grab. Zum Schluss noch ein Wort zu Pro Augsburg. Die Wählervereinigung wollte mit Peter Grab nicht mehr weitermachen, weil er von Arno Löb mit Schmutz beworfen wurde. Der Schmutz, der von Löb in die Hand genommen wurde, wurde aber nach Auffassung der Pro Augsburg-Spitze nicht von Löb, sondern von Grab produziert. Der Schmutzwerfer Löb hat Peter Grab mit einem gezielten Wurf aus Pro Augsburg heraus gesprengt. Das ist möglicherweise das Einzige, das bezüglich dieser Angelegenheit im Gedächtnis der Stadt haften bleibt.