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Montag, 03.03.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Unternehmensgründung aus einer Hand

Verbindliche Gewerbeanzeigen jetzt bei der IHK Schwaben möglich



Ab 1. Juli 2010 können Existenzgründer im Rahmen der Gründungsberatung ihre Gewerbemeldung rechtsverbindlich bei der IHK Schwaben abgeben. Dies meldete die IHK gestern. Der neue Service wird von den Existenzgründungsberatern des Kompetenzzentrums Gründung, Finanzierung, Sanierung in Augsburg und Memmingen angeboten. „Mit der Möglichkeit ein Gewerbe direkt bei der IHK anzuzeigen, bietet die IHK Schwaben jetzt einen Komplettservice für Existenzgründer“, so Jürgen Wager, Existenzgründungsberater der IHK Schwaben im Kompetenzzentrum in Augsburg.