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Mittwoch, 17.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

RECHT

Tödliche Schlägerei am Kö: Keine Haftverschonung wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr – und der Schwere der Tat

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat eine Stellungnahme zur Entscheidung des OLG München zur Haftfrage in dem Verfahren wegen der tödlichen Auseinandersetzung am Königsplatz abgegeben

„Die von sechs Beschuldigten durch ihre Verteidiger eingelegten Haftbeschwerden wurden dem Landgericht Augsburg mit einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt. Das Amtsgericht hat zuvor den Beschwerden nicht abgeholfen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass zur Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten und vor dem Hintergrund des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens weder zum Inhalt der Stellungnahme noch zum Ergebnis der Ermittlungen über die Umstände hinaus, die bei der Pressekonferenz genannt wurden, weitere Erklärungen abgegeben werden.“ Weiter heißt es in dem Text:

“Das Oberlandesgericht München hat in seiner Beschwerdeentscheidung die Haftbefehle aufrechterhalten und Untersuchungshaft angeordnet. Der zuständige Senat bestätigt, ausgehend vom derzeitigen Ermittlungsstand, sowohl den dringenden Verdacht der Beihilfe zum Totschlag, als auch der gefährlichen Körperverletzung sowie die Haftgründe der Flucht- und der Verdunkelungsgefahr und der Schwere der Tat. – Daraufhin wurden am Freitag drei Beschuldigte erneut festgenommen. Drei Beschuldigte stellten sich selbst bei der Polizei.”

Der Ermittlungsrichter des Amtsgericht Augsburg hat nun die Entscheidung des Oberlandesgerichtes realisiert und die Haftbefehle wieder in Vollzug gesetzt. Gegenstand der nicht abgeschlossenen Ermittlungen sind “sämtliche für und gegen die Beschuldigten sprechenden Umstände, die mit dem konkreten Tatgeschehen, aber auch mit dem Vor- und Nachtatverhalten der Beschuldigten und der Gruppenstruktur zusammenhängen”, so die Staatsanwaltschaft.

Anhand der erlangten Erkenntnisse werde laufend geprüft, ob sich der Tatverdacht erhärte oder (ggf. auch für einzelne Beschuldigte) entkräfte. “Um diese Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen, können derzeit keine Einzelheiten zu den Ermittlungsergebnissen mitgeteilt werden.”