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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Theatersanierung: Stadtrat soll über Zeitpunkt der Schließung des Großen Hauses entscheiden

Über den Zeitpunkt der Schließung des Großen Hauses und den Zeitpunkt der Beendigung des Theaterspielbetriebs entscheidet der Stadtrat in seiner April-Sitzung.  Für die ab Februar im Großen Haus geplanten Inszenierungen gilt ab heute die Sprachregelung, dass sie „unter Vorbehalt stehen“. Augsburgs Kulturreferent Thomas Weitzel bedauert die städtische Kommunikationspanne. So lässt sich der aktuelle Stand in Sachen Sanierungsbeginn zusammenfassen.



Bei den kulturfachlichen Prüfungen zur Frage, wann und wie der Spielbetrieb am besten einzustellen ist, habe sich gezeigt, dass eine Fortführung der Spielzeit im Großen Haus bis zum Beginn der Freilichtbühnensaison im Juli aus mehreren Gründen vorteilhaft wäre. Dazu würden Kosteneinnahmen fürs Theater genauso, wie ein fortlaufender Spielbetrieb ohne Unterbrechung und Umzüge sowie ein reibungsloser Wechsel zur neuen Intendanz gehören, wie es in einer städtischen Pressemitteilung heißt, die vor wenigen Minuten verschickt wurde.

„Im Großen Haus müssen langfristige Brandschutzmängel im Zuge der Generalsanierung behoben werden. Kurz- und mittelfristig zu behebende Mängel werden bereits laufend angegangen. Vor diesem Hintergrund ist laut Aussage des Brandschutzes auch eine kurzzeitige Fortführung des Spielbetriebs bis zum Ende der Spielzeit 2016/17 möglich“, wie es im gleichen Schreiben weiter heißt. Damit würden die kulturfachlichen wie auch die brandschutztechnischen Überlegungen in eine Richtung gehen. „Dass diese Option nicht klar kommuniziert worden ist, ist unglücklich und bedauerlich“, so Kulturreferent Thomas Weitzel. Bislang wurde weder im Stadtrat noch in seinen Ausschüssen ein Beschluss zur terminlichen Beendigung des Spielbetriebs im Großen Haus gefasst. Da die Entscheidung des Stadtrats abzuwarten bleibt, stehen die Aufführungen im Großen Haus ab Februar 2017 unter Vorbehalt.

Auf die festgelegten Haushaltsansätze 2016/17 habe das Votum des Stadtrats keine Auswirkungen. „Bei den Beträgen handelt es sich um Planungs- und Gutachterkosten“, wie es in der städtischen Stellungnahme heißt.