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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Starker Gegenwind für das Bahnhofsbegehren

Das Bürgerbegehren gegen die Untertunnelung des Augsburger Hauptbahnhofes stieß im politischen Augsburg bisher auf wenig Resonanz.



Die Grüne Stadtratsfraktion hält das jetzt gestartete Bürgerbegehren für falsch. „Ein Erfolg des Bürgerbegehrens würde den ÖPNV in Augsburg um Jahrzehnte zurückwerfen. Die vorgeschlagenen Lösungen wären ein Rückschritt für den ÖPNV und für die Stadtentwicklung und würden die Stadt große Millionenbeträge kosten, da nichts davon förderfähig und die Gesamtförderung der Mobilitätsdrehscheibe mit dem gerade fertiggestellten Kö-Umbau gefährdet wäre. Wir bitten deshalb die Bürger, im Interesse der Gesamtstadt das Bürgerbegehren nicht zu unterschreiben“, so der Grüne Fraktionschef Reiner Erben, der darüber hinaus hervorhebt, dass die Philosophie des Bahnhofumbaus die Verzahnung von Nahverkehr und Fernverkehr sei.

SPD: Befürchtungen der Bürger müssen ernst genommen werden

Die Augsburger SPD sieht derzeit das Begehren wohl in erster Linie als ein Anwohner-Problem und fordert dementsprechend die Stadtregierung auf, „endlich in den echten Dialog mit den Anwohnern im Thelottviertel einzutreten, um für die Linie 5 zu werben.“  Schließlich müssten die Befürchtungen der Bürger, dass das Thelottviettel in Zukunft zu einem westlichen Bahnhofsvorplatz mit Parkplatz-Chaos werden könnte, ernst genommen werden, so der OB-Kandidat der SPD, Stefan Kiefer, der betont, dass die SPD weiterhin kerzengerade zum Bahnhofstunnel stehe. Für Kiefer ein Projekt, das für das Thelottviertel einen enormen Vorteil in der besseren Bahnhofsanbindung bringe. SPD-Stadtrat Stefan Quarg erinnert daran, dass der Bau der Linie 5 Teil des Projektes Mobilitätsdrehscheibe ist, sodass das ohne diese Linie Zuschüsse von der Stadt zurückgezahlt werden müssten.

CSU: Verträge sind einzuhalten

Für die Untertunnelung des Hauptbahnhofs als „Herzstück der Mobilitätsdrehscheibe“ spricht sich die CSU-Stadtratsfraktion Augsburg erneut nachdrücklich aus. Der Fraktionsvorsitzende Bernd Kränzle trennt dabei zwischen den „Anwohnern, die ein besonderes Informationsbedürfnis haben und den Partei-Populisten, die sich an die Bürgerinitiative gegen den Tunnel einfach nur dranhängen.“ Dabei müsse auch klar sein, dass ein römisches Sprichwort gelte: „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.“ Der Bahnhofstunnel für Tram und Fußgänger sei vor zwei Jahren im Zuge des Planfeststellungsverfahrens durch die Regierung von Schwaben genehmigt worden, so Kränzle, der die rechtliche Situation hervorhebt: „Heute besteht Baurecht für den Tunnel, der bei den Fördermitteln eingerechnet wurde, die in die Mobilitätsdrehscheibe fließen. Das hat Auswirkungen auf die Finanzmittel, die Augsburg vom Bund und vom Freistaat bekommt.“

Gribl: Zulässigkeit nicht gegeben

Bernd Kränzles „Parteipopulisten“ gehören den Freien Wählern an, gehören den Augsburger Linken an und auch die Augsburger AfD sieht an dem Begehren der Tunnelgegner nichts Schlechtes. Dabei handelt es sich um ein Bürgerbegehren, das nach Rechtsauffassung der Stadt nicht zulässig ist: „Nach ersten hausinternen Aussagen einer überschlägigen rechtlichen Prüfung zur Zulässigkeit halte ich diese nicht für gegeben. Die Frage ist zwar insoweit richtig formuliert, dass die Stadt über ihre Gesellschafterstellung auf die Stadtwerke einwirken soll. Das Begehr ist aber unzulässig, weil es haushaltsrechtlich nachteilige Konsequenzen für die Stadt hätte und weil die Folgeleistung gegen rechtliche Verpflichtungen gegenüber Vertragspartnern und Fördergebern verstoßen würde“, so Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl auf der gestrigen Stadtratspressekonferenz. Dennoch will Gribl Anfang Januar 2014 das Gespräch mit den Tunnelgegnern suchen.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens



„Soll die Stadt Augsburg, vertreten durch den Oberbürgermeister, die Stadtwerke anweisen, dass die geplante Straßenbahnhaltestelle nicht unter dem Hauptbahnhof, sondern in der Viktoriastraße gebaut wird?“