Stadtwerke: Gleichbehandlung für alle – auch Flüchtlinge brauchen einen gültigen Fahrausweis
Um Missverständnissen entgegenzuwirken, die möglicherweise die heutige Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen hervorrufen könnten, haben die Stadtwerke eine Pressemitteilung verfasst. Darin heißt es, dass jeder, der in Augsburg die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, einen Fahrschein brauche.
Für die Stadtwerke Augsburg gab es bislang keine Auffälligkeiten, dass Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen nur wenige Tage in Augsburg bleiben, ohne gültigen Fahrschein in Bus und Straßenbahn angetroffen werden. „Aufgrund der aktuellen Situation war es uns wichtig, zu beobachten, ob Flüchtlinge ohne gültigen Fahrschein in unseren Fahrzeugen unterwegs sind“, so Stadtwerke-Sprecher Jürgen Fergg. Hier habe es bisher keine Auffälligkeiten geben. „Das ist in Augsburg kein Thema.“ Asylbewerber, die längere Zeit in Augsburg sind und staatliche Leistungen erhalten, hätten ohnehin Anspruch auf das Sozialticket der Stadt.
Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. „Auch Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen nur wenige Tage in Augsburg sind, müssen einen gültigen Fahrschein vorweisen können.“ Ansonsten müssten, wie allgemein beim Schwarzfahren üblich, die Personalien aufgenommen und ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro gefordert werden. Die Stadtwerke hätten die Kontrolleure in den vergangenen Tagen entsprechend geschult und informiert.