Stadtwerke-Fusion: Erstes Bürgerbegehren unzulässig
Nach zweistündiger Debatte votierte der Stadtrat am heutigen Donnerstag mit 46:10 Stimmen gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“.
Nach zweistündiger Debatte votierte der Stadtrat am heutigen Donnerstag mit 46:10 Stimmen gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“.