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Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadtwerke-Fusion: Erstes Bürgerbegehren unzulässig

Nach zweistündiger Debatte votierte der Stadtrat am heutigen Donnerstag mit 46:10 Stimmen gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand”.

Stadtratssitzung im oberen Rathausfletz (Archivbild)

Stadtratssitzung im oberen Rathausfletz (Archivbild)


Das Gremium folgte damit der Beschlussvorlage der Verwaltung. In einer 20-seitigen Stellungnahme war diese zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren “zu unbestimmt” sei, in seiner Fragestellung “in unzulässiger Weise diverse Entscheidungen miteinander verknüpft” und darüber hinaus “wegen unrichtiger, irreführender und unvollständiger abstimmungs­relevanter Tatsachenangaben und wegen Begründungsmängeln” unzulässig sei. Für die Unzulässigkeit würde auch bereits jeder einzelne der Kritikpunkte genügen, so Joachim Pfeilsticker, leitender Direktor der Stabsstelle Recht der Stadt Augsburg.

OB Dr. Kurt Gribl war in der teils hitzig geführten Debatte der Ärger über das seiner Auffassung nach unlautere Vorgehen der Unterschriftensammler deutlich anzumerken, die das emotional aufgeladene Thema Trinkwasser in die Auseinandersetzung um die Fusion zwischen Stadtwerke Energie und Erdgas Schwaben eingebracht hatten. In die Kritik des Oberbürgermeisters gerieten auch die Stadträte Otto Hutter (Die Linke), dem er die Beleidigung von Stadtratskollegen vorwarf, und Volker Schafitel (Freie Wähler). Letzterem hielt der OB vor, Bürger, die mit einem Bürgerbegehren gegen den Umbau des Hauptbahnhofs gescheitert waren, zu einem Votum gegen die Fusion aufgerufen zu haben, um die Stadtwerke finanziell “auszutrocknen” und so den Bahnhofstunnel doch noch zu verhindern. Gribl sprach in diesem Zusammenhang von Sabotage.

Die gesamte Stadtratsdebatte ist im Liveticker der Stadt Augsburg nachzulesen.