Stadtwerke-Fusion: Bürgerbegehren unzulässig?
OB Kurt Gribl sieht kein Entscheidungsbedürfnis
Aus Sicht von Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl ist das von attac Augsburg initiierte Bürgerbegehren gegen die Fusion der Stadtwerkesparte Energie mit Erdgas Schwaben rechtlich unzulässig.
Dies teilte der OB auf der Stadtrats-Pressekonferenz am heutigen Donnerstag mit. Gribl kritisierte vor allem den deklaratorischen Charakter der Fragestellung: Ein Bürgerbegehren könne nur auf eine Entscheidung gerichtet sein. Gefragt werde jedoch unter anderem, ob die Stadtwerketochter Wasser GmbH im Eigentum der Stadt Augsburg bleiben solle. Hierzu gebe es aber schon einen eindeutigen Stadtratsbeschluss.
„Das Entscheidungsbedürfnis fehlt“, so der OB. Das emotional aufgeladene Thema Wasser und die Unterstellung von Verkaufsabsichten hierzu sei seiner Meinung nach nur in die Frage aufgenommen worden, „um eher Unterschriften zu bekommen“. Ein weiterer Kritikpunkt des Oberbürgermeisters ist die Begründung der Initiatoren des Begehrens. Diese enthalte nicht zutreffende Tatsachenbehauptungen, was nicht sein dürfe. So werde behauptet, es würde Tafelsilber verkauft. „Es wird aber nichts verkauft“, so Gribl. Es würden lediglich Unternehmensbestandteile in eine neue Gesellschaft eingebracht.
Initiatoren verwarfen Bedenken
Seine Kritikpunkte habe er den Initiatoren von attac bereits vor der endgültigen Abfassung der Fragestellung mitgeteilt, so der OB. Sie seien jedoch nicht berücksichtigt worden. Dabei hätte man die Frage, „ob die Stadtwerke Energie GmbH für Unternehmensverbindungen zur Verfügung stehen solle oder nicht“, durchaus formulieren können, so Gribl, der bedauerte, nun auf der Ebene der Zulässigkeit anstatt auf inhaltlicher Ebene operieren zu müssen.
Zwar sei die rechtliche Prüfung der Fragestellung seitens der Verwaltung noch nicht abgeschlossen, so der OB weiter. Er wolle seine Bedenken jedoch „lieber gleich kommunizieren“, um dem Vorwurf entgegenzutreten, „jetzt hat er trotzdem bei Schnee und Kälte Unterschriften sammeln lassen“. Ein Ratsbegehren betrachtet Gribl in der aktuellen Situation als nicht notwendig: Es gebe keine Notwendigkeit, einem Bürgerbegehren, das „mit guten Gründen möglicherweise unzulässig“ ist, ein Ratsbegehren entgegenzustellen.
Bruno Marcon (attac) nahm Gribls Einwände mit Unverständnis zur Kenntnis. OB Gribl mache den Eindruck, als wolle er bei einer dergestalt wichtigen Entscheidung den Bürger heraushalten, so Marcon. „Wir sammeln jedenfalls weiter und wir sind der Auffassung, dass unsere Fragestellung zulässig ist. Dennoch werden wir Gribls Argumente juristisch überprüfen lassen.“
„Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“