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Dienstag, 08.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

CFS-Debakel: Nixdorf spricht heute nicht im Stadtrat

Zu den Abläufen um den Umbau des Curt-Frenzel-Stadions gibt es erheblichen Aufklärungsbedarf. Dies ist das Ergebnis eines siebenstündigen Hearings, an dem Politiker, Vertreter der WBG und der Panther GmbH sowie der Stadion-Gutachter Dr. Stefan Nixdorf gestern teilnahmen. In der heutigen Stadtratssitzung wird Nixdorf jedoch nicht sprechen.

Erschöpfte Gesichter nach sieben Stunden Sitzung: Peter Grab, Kurt Gribl, WBG-Chef Edgar Mathe (v.l.)

OB Kurt Gribl fasste die Ergebnisse des Hearings auf einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz zusammen:

  • Die Änderungsvorschläge des Gutachters Dr. Nixdorf wurden vertiefend besprochen.
  • Die Nachbesserungsmaßnahmen stehen noch nicht fest.
  • Ab 23. Dezember wird das CFS in etwa 4.000 Besucher fassen können.
  • Das Vergabeverfahren wird einer rechtlichen Prüfung durch einen Fachanwalt und die Regierung von Schwaben unterzogen.
  • Der Vorwurf der Panther GmbH, bei der Planung nicht im notwendigen Maß eingebunden worden zu sein, soll überprüft werden.
  • Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 25. November informiert werden, aber nicht von Dr. Stefan Nixdorf.
  • Bis zum 5. Dezember sollen die Entscheidungen zur Planungsänderung sowie Kosten feststehen. Danach soll es eine Sondersitzung des Stadtrats geben.

Kein Tabu bei Nachbesserungen

„Es gibt keine Nachbesserung, die ein Tabu beinhaltet“, so OB Gribl auf die Frage, ob auch ein Rückbau der Tribünen in dem Hearing angedacht worden sei. Man müsse von Fehlleistungen im planerischen Teil sprechen, beantwortete Gribl die Frage, wie er den gesamten Verlauf des CFS-Debakels bewerte. Zum Gesamtverlauf bestehe weiterhin Aufklärungsbedarf, so Gribl. Inzwischen hat auch die SPD Antrag auf „umfassende Akteneinsicht“ gestellt.

Zur Frage der Verantwortlichkeit vertrat Gribl gestern die Rechtsauffassung, dass der Bauherr den Architekten – auch wenn die Stadt Bauherr ist – „keine Überwachung schulde“. Falls die Architekten gewarnt hätten oder die AGS Anweisungen gegeben hätte, würde sich nach seiner Auffassung die Frage nach der Zuständigkeit außerhalb der planerischen Fehlleistungen stellen.