Stadtrat: “Wildtierverbot in Zirkussen” sorgt für Streit
Die Stadt Augsburg will ein “Kommunales Wildtierverbot in Zirkussen” beschließen. Am kommenden Mittwoch wird im Allgemeinen Ausschuss über einen dementsprechenden Antrag der Grünen abgestimmt. Tierschutzorganisationen unterstützen dieses Vorhaben. Die CSM hält dagegen.
„Die Stadtverwaltung Augsburg überlässt ab dem 1. Januar 2017 Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine städtischen Festplätze und sonstige städtischen Flächen mehr.“ So lautet ein Antrag der Grünen Stadtratsfraktion, der dem „Allgemeinen Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit“ am morgigen Mittwoch (Beginn 14.30 Uhr) als Beschlussvorlage vorliegt.
Dass dieser Antrag, der wohl im Ausschuss eine Mehrheit finden wird, öffentliches Interesse hervorruft, hat u.a. damit zu tun, dass er von zwei Tierrechtsorganisationen unterstützt wird, die am Mittwochnachmittag von 13 Uhr bis 14.30 Uhr eine Kundgebung auf dem Rathausplatz angekündigt haben. Kurz vor Sitzungsbeginn soll Ordnungsreferent Dirk Wurm eine Petition übergeben werden, „in welcher Bürger aus Augsburg Stadt und Land in den letzten 30 Tagen durch ihre Unterschrift ihrem Wunsch nach einem kommunalen Verbot für Zirkusbetriebe mit Wildtieren auf städtischen Flächen in Augsburg Ausdruck verleihen konnten“, wie es in einer Stellungnahme der beiden Organisationen heißt.
Solange der Gesetzgeber keine Regelung erlässt, sollen die Kommunen ein Wildtierverbot gestalten
„Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus nicht möglich“, so der Kernsatz der Grünen Fraktion in der Begründung ihres Antrags. Die Grünen sehen sich in ihrem Vorhaben, Zirkusse mit Wildtieren aus Augsburg fernzuhalten, von einem Urteil des Verwaltungsgerichts München bestätigt, das seit 29. April 2016 Rechtskraft erlangt hat. In gleicher Sache hat die Kreisstadt Erding ein kommunales Wildtierverbot erlassen, das vom VG München bestätigt wurde. Es liege den Kommunen frei, die inhaltliche und räumliche Gestaltung ihrer Plätze zu bestimmen. Dies wird nach Lesart der Grünen eindeutig im Münchner Urteil festgehalten. Die Forderung nach einem Wildtierverbot werde von der Bundestierärztekammer und vom Bundesrat unterstützt. Außerdem würden sich zirka zwei Drittel der Bevölkerung für ein Wildtierverbot aussprechen, so die Grünen in ihrer Antragsbegründung. Außerdem hätten sich alle bedeutsamen Tierschutzorganisationen in diesem Jahr in einem Schreiben an die Bundesregierung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen stark gemacht.
„Solange aber der Bundesgesetzgeber keine entsprechende Regelung erlässt, sollten Kommunen mit Hilfe ihrer Gestaltungsbefugnisse Zirkussen mit Wildtieren die Nutzung ihrer Plätze untersagen“, so die Augsburger Stadtratsfraktion der Grünen.
CSM sieht keinen Sinn im Verbot von Wildtieren im Zirkus nur in Augsburg
Die CSM-Fraktion im Augsburger Stadtrat will davon nichts wissen. Die dreiköpfige Gruppierung hält dagegen, da sie am Zirkusbetrieb mit Wildtieren offenbar keine tierschutzrechtlichen Defizite erkennt und sich dabei auf den Gesetzgeber beruft: „Die Gesetzgebung geht davon aus, dass Wildtiere im Zirkus grundsätzlich tier- und artgerecht gehalten werden können. Dazu kann man stehen wie man will, aber Gesetze gelten in Deutschland nun mal für jeden, Gott sei Dank ist es so“, so die CSM-Fraktionsvorsitzende Claudia Eberle, die den Antrag der Grünen als eine „Bevormundung der Augsburger Bürgerinnen und Bürger und deren Kinder“ bewertet. Den Grünen würde die Gesetzgebung nicht passen, „und weil ihnen das Gesetz nicht gefällt, beantragen sie, dass ein Zirkus, der in Augsburg zum Beispiel mit einem Löwen auftreten will, keinen städtischen oder öffentlichen Platz mehr bekommt“, so Eberle, die nicht mit Sarkasmus spart: Wieder müssten Bürger feststellen, dass ihnen von den Grünen die richtige Moral beigebracht werde. Aber im Grunde könnte es den Augsburgern egal sein, „wenn sich der Stadtrat mehrheitlich der Meinung und dem willfährigen Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt: Es gibt ja in Augsburg auch private Flächen, und es gibt Städte wie Gersthofen, Stadtbergen, Königsbrunn, Neusäß oder Friedberg, die dem Zirkus Gastrecht gewähren werden.“