Lokalpolitik
Stadtrat verabschiedet Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Mehr Transparenz und bessere Beratung bei Bürgerbegehren erwartet sich die Grüne Stadtratsfraktion durch einen von ihr initiierten Antrag, der auch zu mehr Sicherheit bei der Fragestellung eines Bürgerbegehrens führen soll
Der Augsburger Stadtrat hat heute eine Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden verabschiedet. Damit wird zukünftig ein einheitliches Verfahren gewährleistet. „Aufgrund eines Grünen Antrags wird mit der Einführung dieser Satzung ein großer Schritt bei der direkten Bürgerbeteiligung gemacht. Die neue Satzung sorgt für mehr Transparenz und für eine Informationspflicht von Seiten der Stadt“, so die Grüne Fraktionsvorsitzende Martina Wild. Die Anmeldung von Bürgerbegehren solle nun möglichst frühzeitig und im Rahmen eines Informationsgespräches zwischen Vertreter des Bürgerbegehrens Vertretern der Stadt erfolgen. Als Hilfestellung für die Initiatoren werde nun eine Unterschriften-Musterliste von der Stadt Augsburg bereitgehalten.
Mit der neuen Satzung soll vermieden werden, dass die Sammlung von Unterschriften unter einer unzulässigen Fragestellung nicht mehr stattfinden.
Die politische Motivation des Antrags ist auf eine Blamage der Stadt zurückzuführen. Der Stadtrat hatte im Sommer 2015 die Fragestellung des Bürgerbegehrens zur Fusion für unzulässig erklärt. Eine Fehlentscheidung, die im Nachgang durch eine Klage der Bürger vom Verwaltungsgericht München kassiert wurde. In keiner anderen bayerischen Stadt wurden seit 1995 so viele Bürgerbegehren angestoßen und auch Bürgerentscheide abgehalten wie in Augsburg.