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Sonntag, 19.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Stadtrat: Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen

Der Stadtrat plant in Augsburg den Tankstellen den Zapfhahn abzudrehen. Nicht für das umstrittene „Bio-Benzin“ E10, sondern für alkoholische Getränke, nachts zwischen 22 und 6 Uhr.

Im Jugendhilfeausschuss der Stadt wurde ein eingeschränkter Verkauf für Alkohol in dieser Form als Bestandteil eines Präventionsprogramms beschlossen. Das letzte Wort hat nun der Stadtrat. Quer durch alle Fraktionen zeichnet sich dafür eine Mehrheit ab. Juristisch ist die städtische Initiative abgesichert. Dafür sorgte die Stadt Frankenthal, die sich mit ähnlichen Einschränkungen gegen Klagen von Tankstellenpächtern beim Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt hat. In Baden-Württemberg ist der Verkauf von Alkohol an Tankstellen nachts von 22 bis 5 Uhr verboten, in Bayern scheiterte das landesweite nächtliche Verkaufsverbot an der FDP im Landtag.

„Wenn das Land nichts macht, muss die Stadt was tun“

Gegen die Pläne des Augsburger Stadtrats, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen einzuschränken, hat sich nun die Bundestagsabgeordnete und FDP-Kreisvorsitzende Miriam Gruß positioniert. „Eine solch restriktive Reglementierung ist aus Sicht der FDP Augsburg der falsche Weg“, so Gruß per Pressemitteilung. Man würde nur die Symptome kaschieren, aber nicht die Ursachen bekämpfen. Wichtiger als neue Reglementierungen sei ein konsequenter Vollzug der bestehenden Gesetze, um nächtliche Alkoholexzesse einzudämmen. Gruß steht in Augsburg mit dieser Haltung allein auf weiter Flur. „Wenn das Land nichts macht, muss die Stadt was tun“, so Pro Augsburgs Fraktionschefin Beate Schabert-Zeidler.