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Dienstag, 08.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadtrat erklärt Bürgerbegehren zur Theatersanierung für unzulässig

Am vergangenen Donnerstag befasste sich der Augsburger Stadtrat mit dem Bürgerbegehren gegen die Aufnahme von Schulden für die geplante Theatersanierung und erklärte es gegen drei Stimmen für unzulässig.

Die geplante Theatersanierung kommt: Das Große Haus bleibt mindestens sechs Jahre geschlossen (Foto: Stadt Augsburg)

Die geplante Sanierung kommt: Das Große Haus bleibt nun mindestens sechs Jahre geschlossen


Der Status der Zulässigkeit war nicht gegeben, weil die Initiatoren die notwendige Unterschriftenzahl von 10.562 nicht erreicht hatten. 9.046 zulässige Unterschriften wurden von der Verwaltung gezählt. Nach Informationen der DAZ gaben die Initiatoren 12.000 Unterschriften ab. Zirka 800 waren ungültig, weil doppelt unterschrieben wurde, darunter auch Unterschriften von “Auswärtigen” und Unleserliches. 1.300 unzulässige Unterschriften wurden von Personen getätigt, die lediglich mit Zweitwohnsitz in Augsburg gemeldet sind (in der Hauptsache Studenten und nicht EU-Bürger) und zirka 700 Unterschriften wurden wohl “von Geisterhand” aufs Papier, gebracht, weil es sich um nicht identifizierbare Phantasienamen handelte. Grob gerechnet war demnach jede vierte Unterschrift unzulässig.

Stadt erklärt Bürgerbegehren auch rechtlich für unzulässig

1.506 korrekte Unterschriften mehr wären notwendig gewesen, um die erste Hürde eines Bürgerentscheides zu nehmen. Die zweite Hürde wäre die juristische Zulässigkeit der Fragestellung gewesen, die laut Rechtsauffassung der Stadtjuristin Bettina Dafler nicht gegeben war. Die Fragestellung sei irreführend. „Der Bürger kann nicht eindeutig erkennen, ob sich die Initiatoren für oder gegen eine Sanierung aussprechen“, so Dafler zur Fragestellung des Bürgerbegehrens („Sind Sie dafür, dass die Stadt Augsburg die Sanierung des Theaters trotz angespannter Haushaltslage über Neuverschuldung finanziert?“). Außerdem würden in der Begründung wichtige Aspekte des Projekts verschwiegen, wie zum Beispiel der Denkmalschutz sowie die finanzielle Beteiligung des Freistaats, und es werde darüber hinaus der Eindruck erweckt, dass die Regierung von Schwaben gegen die Finanzierungspläne der Stadt sei, was definitiv nicht zutreffen würde.

In der anschließenden Aussprache bekannte sich nur noch Stadträtin Regina Stuber-Schneider (FW) zum Plan der Initiatoren, die Bürger über die Sanierungspläne der Stadt mittels Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. “Ich hätte gerne einen Bürgerentscheid gehabt.” Für die meisten Stadträte hat die Bürgerschaft das städtische Sanierungsvorhaben aber bereits bewilligt, indem sie das Bürgerbegehren links liegen ließ. “Die Bürger haben entschieden”, so Stadtrat Andreas Jäckel, kulturpolitischer Sprecher der CSU.

Sanierungspläne haben nun grünes Licht

Nach der Stadtratssitzung meldete sich die Bürgerinitiative mittels Pressemitteilung zu Wort: “Ziel dieses Bürgerbegehrens war, die finanzielle Problematik sowie die Auswirkungen der Sanierung für alle (!) Bürger aufzuzeigen. Unsere Sorge galt von Anfang an der Solidität der städtischen Finanzen sowie der durch die Neuverschuldung verursachten erheblich eingeschränkten Zukunftsfähigkeit der Stadtgesellschaft. Das von uns initiierte Bürgerbegehren sollte den Augsburgern die Möglichkeit geben, über die geplante Neuverschuldung für die Sanierung selbst abzustimmen. Wir sind und waren der Meinung, dass bei der in Rede stehenden erheblichen Kreditaufnahme durch die Stadt deren Bürger über diese massive Neuverschuldung mitentscheiden sollten.” Die Initiatoren bedankten sich in ihrer Stellungnahme bei allen Unterstützern und räumten ihre Niederlage ein. Damit besteht seit Donnerstag Rechtsfrieden. Die Sanierungspläne der Stadt haben nun grünes Licht.