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Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadtrat beschließt Ratsbegehren

Der Augsburger Stadtrat hat in seiner gestrigen Sondersitzung mit großer Mehrheit beschlossen, dem Bürgerbegehren für einen Tunnel am Königsplatz ein Ratsbegehren entgegen zu setzen.

Die Fragestellung des Ratsbegehrens ist nach langer juristischer Findungsphase und wochenlangen politischen Verhandlungen in eine verständliche Formel gegossen worden: „Sind Sie dafür, dass der Königsplatz jetzt ohne Tunnel und mit einer vorsorglichen Entlastungsstraße in Süd-Nord-Richtung (Achse Konrad-Adenauer-Allee/ Fuggerstraße) gebaut wird?“

OB Dr. Kurt Gribl: "Vorsorgliche Entlastungsstraße ist nicht mehr als ein zusätzlicher Pflasterbelag"

OB Dr. Kurt Gribl: "Vorsorgliche Entlastungsstraße ist nicht mehr als ein zusätzlicher Pflasterbelag"


Die Grüne Stadtratfraktion stimmte der Beschlussvorlage nicht zu, ebenso der Linke Benjamin Clamroth sowie Rainer Schönberg (Freie Wähler). Die Grünen – auf dem Boden des Bebauungsplans 500 stehend – stören sich an der „vorsorglichen Entlastungsstraße“, die ihrer Auffassung nach nicht der Philosophie des Siegerentwurfs des Ideewettbewerbs entspricht, die Linken, weil sie weder vom Bebauungsplan 500 (mit oder ohne Entlastungsstraße) noch vom Bahnhofsumbau überzeugt sind und Rainer Schönberg, weil er wohl denkt, dass der Tunnel immer noch die weniger schlechte Lösung sei als die Verwaltungsplanung. Das Ratsbegehren wie das Tunnelbegehren konterkariert nach Schönbergs Verständnis den Bürgerentscheid 2007.

„Für die politische Konsensbildung notwendig“

Die Befürchtung der Grünen, dass die nachträglich hinzugefügte „vorsorgliche Entlastungsstraße“ eine neue Standardisierte Bewertung erforderlich mache, entkräftete OB Kurt Gribl damit, dass die „vorsorgliche Entlastungsstraße“ nicht mehr als ein zusätzlicher „Pflasterbelag“ und somit nicht „Gegenstand einer normal regulierten Verkehrsabwicklung“ sei, weshalb die Entlastung nicht in die Standardisierte Bewertung einzugehen habe. Im Lauf der Debatte, die sich in erster Linie um die Definition der „vorsorglichen Entlastung“ drehte, räumte Gribl ein, dass diese nachträgliche Maßnahme zur politischen Konsensbildung für das Ratsbegehren notwendig geworden war. Damit war nicht nur die SPD gemeint, die dem Ratsbegehren geschlossen zustimmte, sondern auch die in Sachen Bebauungsplan 500 zerstrittene CSU-Fraktion. Die Kritiker der Verwaltungsplanung zum Kö-Umbau sehen den Not-Bypass über den Königsplatz als einzige Chance, um Staus und Schleichverkehr durch die Stadtviertel zu vermeiden, während die B-Plan-500-Befürworter in der vorsorglichen Entlastungsstraße nicht mehr sehen als „einen Feuerlöscher, den man hat, aber nie braucht“, wie es die Fraktionschefin von Pro Augsburg, Beate Schabert-Zeidler, formulierte.

„Das Ratsbegehren zeigt, dass die Stadtregierung von ihren Plänen nicht sehr überzeugt ist“

Bernd Kränzle definierte Schabert-Zeidlers „Feuerlöscher“ als einen „Durchbruch, über den der Stadtrat im Bedarfsfall entscheidet“. SPD-Chef Kiefer, der die Kö-Umbaupläne der Stadtregierung (ohne Eventual-Bypass) noch vor wenigen Wochen im großen DAZ-Interview rigoros ablehnte – und dabei die Abwägung zwischen Tunnel und B-Plan 500 als ein Abwägen zwischen Pest und Cholera bezeichnete – zeigte sich über die politische Wendung hin zum Bypass zufrieden, zumal die Zusatzanträge der SPD zur „vorsorglichen Entlastung“ Gehör fanden. „Falls der Verkehr an der Kaiserhofkreuzung nicht klappt, werden wir was machen müssen“, so Kiefer, der keinen Hehl aus seiner Überzeugung macht, dass die Kaiserhofkreuzung gemäß Bebauungsplan 500 nicht funktionieren werde.

Das Ratsbegehren zeige, dass die Stadtregierung von ihren eigenen Plänen wohl nicht allzu überzeugt zu sein scheine, lästert die Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der Augsburger FDP Miriam Gruß in einer eiligen Pressemitteilung nach dem Stadtratsbeschluss zum Ratsbegehren. „Immerhin opfert man nun genau den Part, der vorher stets als Kern des Projekts bezeichnet wurde, um die SPD und eigene Abweichler ins Boot zu holen“.