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Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadtrat beschließt Geschäftsordnung für Kulturbeirat

Der Augsburger Stadtrat hat auf seiner gestrigen Sitzung in einer Kampfabstimmung mit 33:24 eine Geschäftsordnung des Kulturbeirates beschlossen. Sie tritt ab 1. Januar 2013 in Kraft.



Die Geschäfts­ordnung des Kultur­beirates war nicht weniger umstritten als der Grundsatz­beschluss zum Kulturbeirat. Noch am Montag wurden im Kultur­ausschuss während der laufenden Sitzung an einigen Passagen Änderungen vorgenommen. Die Debatte im Stadtrat brachte nichts Neues zutage. Im Gegensatz zum Kulturrat solle der Kulturbeirat eine möglichst große Bandbreite der Kulturschaffenden abbilden. Am Rande der gestrigen Debatte konnte die DAZ in Erfahrung bringen, dass sowohl Kulturreferent Peter Grab als auch Bernd Kränzle (CSU) aus der beschlossenen Geschäftsordnung ein Antragsrecht des Kulturbeirates ableiten. Die beiden führenden Kulturpolitiker der Stadt bewerten folgende Formulierung als Antragsrecht: „Der/die Vorsitzende des Kulturbeirats bzw. sein/ihr Stellvertreter/in ist berechtigt und verpflichtet, dem Kulturausschuss zu allen vom Kulturbeirat behandelten Tagesordnungspunkten sein Votum im Rahmen der Kulturausschusssitzungen vorzutragen, hierzu Auskünfte zu erteilen und Erläuterungen zu geben. Dies kann auch schriftlich erfolgen.“

Falls dies missverständlich sei, so Bernd Kränzle, werde man eben eine Änderung der Geschäftsordnung vornehmen. Peter Grab blies in gleiche Horn: „Ein Antragsrecht ist gegeben.“

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