Stadtrat beschließt Ausnahmeregelung vom „Döner-Verbot“
Der Stadtrat folgte heute der Empfehlung des Allgemeinen Ausschusses und verlängerte das Maßnahmenpaket zur Innenstadt um ein Jahr. Mit im Paket: die Ausnahmeregelung zum Außenverkauf von Speisen und Getränken nach 1 Uhr nachts.
Der Allgemeine Ausschuss hatte die Fortführung des Maßnahmenpakets für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt um ein weiteres Jahr am 29. Oktober umfangreich vorberaten (die DAZ berichtete). Während gestern bei Punkten wie dem Einsatz des Ordnungsdienstes und den Maßnahmen zur Alkoholprävention breiter Konsens bestand, lieferten sich die Stadträte nochmals einen Schlagabtausch zum Umgang mit dem sog. „Döner-Verbot“.
Enttäuscht zeigten sich dabei Susanne Fischer und Klaus Kirchner (beide SPD) über den Redebeitrag von Dr. Volker Ullrich (CSU). „Sie haben eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen“, so Kirchner, der Ullrich an seine Haltung zum „Döner-Verbot“ erinnerte, die dieser noch im Juli 2009 – als Vorsitzender der Jungen Union – vertreten hatte. Volker Ullrich hatte sich damals in seiner Partei keine Freunde gemacht, als er gegen die Beschlüsse zur Behebung der Maxstraßenprobleme offen opponierte und eine Umfrage zum „Döner-Verbot“ initiiert hatte (die DAZ berichtete).
Interessenausgleich zwischen Anwohnern und Maxstraßenbesuchern
Gestern sprach sich Ullrich für das Außenverkaufsverbot aus. Mit der Ausnahmeregelung unter Auflagen sei diese ausreichend abgemindert, bei gleichzeitigem Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Anwohner einerseits und der Freiheit der Stadtgesellschaft andererseits. „Die Aunahmeregelung nimmt die Rigorosität aus dem Außenverkaufsverbot“, so Ullrich. Inhalt der Ausnahmeregelung: Gastronomen, die nach 1 Uhr Speisen und Getränke nach draußen verkaufen wollen, müssen im Umkreis von 50 Metern um ihr Lokal Abfälle beseitigen, im Umkreis von 25 Metern für Ruhe sorgen und ein Gutachten vorlegen, das die Einhaltung von Lärmgrenzwerten bestätigt.
Die Straßenreinigung könne auch über Auflagen nach § 5 des Gaststättengesetzes erreicht werden, und zwar gerechter, war dagegen die Meinung von Dr. Stefan Kiefer (SPD). Damit würden nicht nur einzelne Gastronomen in die Pflicht genommen, sondern alle. Umweltreferent Rainer Schaal wies in seiner Antwort darauf hin, dass das Gaststättengesetz hierzu keine ausreichende Rechtsgrundlage liefere. Deshalb sei auch die städtische Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung, die eine Reinigungspflicht im Umkreis von 20 Metern um Gewerbebetriebe vorsieht, nie umgesetzt worden. Ordnungsreferent Walter Böhm bestätigte dies: „Auflagen, die in den öffentlichen Raum wirken, sind nicht zulässig“.
Der Stadtrat beschloss die Verlängerung des Maßnahmenpakets einschließlich der Ausnahmeregelung zum Außenverkauf gegen die Stimmen von SPD, Linken und Grünen mit 33:25.