Stadträte sollen wegen Beleidigungs-Affäre zum Hörtest
Verteidigung von Tobias Schley mit raffinierter Strategie
Grafik: Audiogramm als Ergebnis eines Hörtests
„Karl Heinz, Karl Heinz, er meint dich, dieses Arschloch“, so der Wortlaut der Anschuldigung gegen Stadtrat Tobias Schley (CSU), der diesen Satz während einer Platzrede von Rudolf Holzapfel (Pro Augsburg) im Stadtrat in Richtung Karl Heinz Englet gesagt haben soll. Holzapfel hat deshalb Strafanzeige erstattet. Das ist der Hintergrund eines Streits, der demnächst vor einem Augsburger Schöffengericht verhandelt wird. Schleys Verteidiger hat nun eine Strategie entwickelt, die angesichts ihrer Raffinesse irgendwo zwischen der amerikanischen Justizserie „Boston Legal“ und der ZDF Komödien-Serie „Königlich Bayerisches Amtsgericht“ anzusiedeln ist.
Zwölf Stadträte sollen ihre Hörfähigkeit testen
Die Logik der Beweisführung, dass Schley diese Aussage nicht gemacht haben könne, sieht folgendermaßen aus: Stadtrat Theo Gandenheimer (CSU), der von allen, die diese Aussage gehört haben wollen, im Sitzungssaal am weitesten von Schley entfernt sitzt, trägt ein Hörgerät, womit sicher festgestellt werden könne, mit welcher Mindestlautstärke Schley gesprochen haben müsste, damit Gandenheimer es hätte hören können. Hätte es Gandenheimer hören können, so die Überlegung des Strafverteidigers, hätte es auch das Aufzeichnungsgerät, das alle Stadtratssitzungen „mithört“, aufzeichnen müssen.
Um diese Beweisführung zu stützen, hat nun Schleys Rechtsanwalt beantragt, Beweis zu erheben, ab wieviel Dezibel die Hörfähigkeit der Stadträte Gandenheimer, Holzapfel, Tsantilas, Uhl, Eberle, Englet, Harzmann, Schönauer, Müller, Schabert-Zeidler, Lorbeer und Jäckel beginnt und wie gut deren Hörfähigkeit ist.