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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadt spart nicht auf Kosten der Schulwegbeförderung

Bildungs- und Schulreferent Hermann Köhler weist den Vorwurf zurück, aus Haunstetten kommenden Schülerinnen und Schülern des St.-Anna-Gymnasiums würde aus städtischen Sparzwängen ein zeitraubender Umweg mit mehrfachem Umsteigen zugemutet.

Das Problem, das nun durch die Klage eines Haunstetter Vaters öffentliche Aufmerksamkeit erlangt hat, ist ein altbekanntes und betrifft nicht nur Schüler und Eltern aus Haunstetten und des St.-Anna-Gymnasiums.

Kostenaufwand maßgebliches Kriterium

Nach den geltenden Vorschriften zur Kostenfreiheit des Schulwegs werden die anfallenden Ausgaben für die Schulwegbeförderung nur für die nächstgelegene Schule übernommen. Die Stadt hat hierbei keinerlei Ermessenspielraum. Als nächstgelegene Schule gilt diejenige, die mit dem geringsten finanziellen Beförderungsaufwand zu erreichen ist, nicht eine, die zeitlich für die Schüler am wenigsten aufwändig ist. Diese Festlegung wird durch die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.

Wie Josef Däubler vom städtischen Bildungsreferat gegenüber der DAZ erläuterte, kommt es im gesamten Stadtgebiet beim Besuch von weiterführenden Schulen zu der Konstellation, dass Eltern und Schüler eine weiterführende Schule auswählen, die ihren Vorstellungen entspricht, diese aber weiter entfernt ist als eine vergleichbare. In diesen Fällen würden die Beförderungskosten nur bis zu der günstiger gelegenen übernommen, was immer wieder für unangenehme Überraschungen sorge.

Schulreferent Hermann Köhler

Schulreferent Hermann Köhler


Das angewendete Prinzip gilt ebenso, wenn es verschiedene Möglichkeiten gibt, zur Schule zu gelangen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt auch hierfür die Wahl der billigsten Beförderungsvariante vor. “Die Stadt Augsburg hat ihre Entscheidung nicht aus Sparzwängen heraus, sondern auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben und der hierzu ergangenen Rechtsprechung getroffen”, betont Schulreferent Hermann Köhler nachdrücklich. Würde die Stadt von den Vorgaben abweichen, würde das zu einem Verlust der staatlichen pauschalen Zuweisung führen, die einen Teil der von der Stadt zu schulternden Aufwendungen für die kostenlose Schulwegbeförderung auffängt.

Vorschlag der SPD nicht praktikabel

Der Vorschlag der SPD-Fraktion, die Mehrkosten für die Haunstetter Schüler, die zum Anna-Gymnasium müssen, aus dem Budget des Schulreferates zu bezahlen, sei nicht umsetzbar, da dies Präzedenzfälle auch für alle anderen Stadtteile und Schulen schüfe und Mehrkosten im hohen sechsstelligen Bereich nach sich ziehen könne. Außerdem wisse man nicht, wie sich der Freistaat zu einer Mischfinanzierung stelle. Ein Verlust der Kofinanzierung könne nicht riskiert werden.

Da die Richtlinien für die die Kostenfreiheit des Schulweges nach Auffassung der Stadt Augburg nicht mehr den heutigen Gepflogenheiten entsprechen, hat man sich im vergangenen Jahr mit eine Resolution an den Bayerischen Landtag gewandt, um eine Aktualisierung der Bestimmungen zu erwirken. Leider sei dieser Vorstoß nicht von Erfolg gekrönt gewesen.

Abklärung der Rechtsposition kommt gelegen

Im Übrigen bleibe es den Eltern unbenommen, die monatlichen Mehrkosten für eine höhere Preisstufe bei der Beförderung selbst zu übernehmen. Die Kostenfreiheit für die günstigste Beförderung bleibe davon unberührt. Im Falle der nun eingereichten Klage wollte der Vater, ein Jurist, die gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich überprüft wissen. Der Stadt kommt dieses Vorgehen gelegen, da eine Klageabweisung ihre Position nur bestärken würde.