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Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadt lädt zur Bürgerversammlung ein

Die diesjährige Bürgerversammlung der Stadt Augsburg findet am morgigen Montag, den 8. Oktober, statt – im Augustana-Saal (Annahof 4). Beginn ist um 19 Uhr.

Bürgerversammlung im Rathaus Foto: DAZ-Archiv

Gemäß Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sind Kommunen verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung durchzuführen. Dort können die Bürgerinnen und Bürger Anträge stellen und ihre Probleme, Fragen und Ideen mit dem Oberbürgermeister diskutieren. Über die Anträge stimmt zunächst die Versammlung selbst ab; als Ansprechpartner stehen alle Bürgermeister und Referenten zur Verfügung. Anträge, die von der Versammlung mehrheitlich angenommen werden, müssen innerhalb von drei Monaten im Stadtrat behandelt werden. Nach Artikel 18 der Gemeindeordnung können grundsätzlich nur wahlberechtigte Gemeindeangehörige das Wort erhalten.