Stadt Augsburg verbietet rechte Demo
Eine Reihe rechtlicher Gründe sprechen laut Ordnungsreferent Walter Böhm dafür, die für den 28. Februar geplante rechte Demonstration „Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944“ zu verbieten. Sowohl dem Tag als auch dem Ort komme ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zu, so die Stadt in einer gestrigen Pressemitteilung. Durch die maßlose Glorifizierung hiesiger Kriegsopfer unter Hinweis auf einen angeblichen „Bombenholocaust“ der Alliierten würden die wahren Opfer des Nationalsozialismus bewusst verschwiegen und herabgewürdigt. Rechtsgrundlage für das Verbot ist das neue bayerische Versammlungsgesetz.
Im Internet:
Infoseite zum Versammlungsrecht