Sozialticket: Verstößt die Stadt gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Aus dem Augsburger Sozialticket, das 20.000 Hartz-IV-Empfänger ausschließt, soll ein vollwertiges Sozialticket werden, so die Intention einer Beschwerde von vier Augsburger „Hartz-IV Empfängern, die beim Verwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag eingereicht haben.

Die vier Antragsteller vertreten die Rechtsauffassung, dass die Stadt mit ihrem Sozialticket gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. „Auch bei einer freiwillig gewährten Leistung wie dem Sozialticket dürfe die Stadt nicht beliebig vorgehen und bestimmte Gruppen ausschließen, obwohl diese genauso bedürftig sind wie andere. Die Stadt argumentiert vor Gericht, dass bestimmte Personenkreise, etwa Senioren, stärker auf eine Nutzung des Nahverkehrs angewiesen sind als etwa Arbeitslose“, so die Augsburger Allgemeine in ihrer heutigen Ausgabe.