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Dienstag, 01.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Sozialticket verheddert sich im Sozialausschuss

Die Umsetzung eines Augsburger Sozialtickets, das sozial schwächeren Bürgern der Stadt Augsburg eine wesentlich kostengünstigere Mobilität ermöglichen würde, ist gestern im Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss gescheitert.

Der Ausschuss unterlief somit einen Stadtratsbeschluss. 500.000 Euro wurden im 2014er Haushalt der Stadt Augsburg für ein Sozialticket eingestellt. Das Sozialticket wurde nicht vom Sozialausschuss beschlossen, sondern von der SPD im Rahmen der Haushaltsberatungen. Das war im November 2013. Auf Beschluss des Stadtrates arbeitete das Sozialreferat drei Varianten aus.

Verwaltung sah einen niederschwelligen Einstieg in das Sozialticket vor

Eine Variante für zirka 4.000 berechtigte Leistungsempfänger, eine für 7.500 und eine für zirka 20.000 Personen. Die erste Variante hätte bei maximaler Inanspruchnahme zirka 550.000 Euro pro Jahr gekostet, die zweite 1.250.000, die dritte Variante 5.000.000 Euro. Realistisch sei aber eine 20prozentige Inanspruchnahme der berechtigten Leistungsempfänger, wie es in anderen Städten mit Sozialticket der Fall sei, wie im Sozialausschuss von der SPD argumentiert wurde, weshalb die SPD und die beiden Stadträte der Linken und der Grünen die Variante drei beschließen wollten, und zwar ohne die scheinbar differenzierende Zurückhaltung der Beschlussvorlage der Verwaltung, die einen niederen „Einstieg in das Sozialticket für die SGB XII-Empfänger (vergleichbar mit Alternative 1)“ vorsah. Dagegen formulierte die SPD in Zusammenarbeit mit den Grünen und den Linken eine deutliche Ansage: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sozialticket nach Variante drei einzuführen und umzusetzen. Das Wirtschaftsreferat wird beauftragt, mit den Landkreisen des AVV die notwendigen Verhandlungen zu führen. Die Ausweitung des Sozialtickets wird angestrebt.“ Mit diesem Beschlussvorschlag scheiterte die Opposition mit 6:6 Stimmen.

Opposition wollte sich über Bedenkenträger hinwegsetzen

Mit ihrem gescheiterten Beschlussvorschlag hätte sich die Opposition gegen die Bedenken der Regierung von Schwaben hinweg gesetzt, die in der Einführung eines Sozialtickets innerhalb eines Verkehrsverbundes einen Verstoß gegen das Personenförderungsgesetz (§ 39 PbefG) anmahnte, da es gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen würde, wenn nur Augsburger Bürger als Leistungsempfänger in Frage kämen, nicht aber die Bewohner der Landkreise, die zum AVV gehören. „Tarifgestaltung muss diskriminierungsfrei sein“, so die Regierung von Schwaben.

Das letzte Wort hat nun der Stadtrat

Die härteren Bedenken kamen von den Stadtwerken. Die anderen Gesellschafter (Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen) hätten für ein Sozialticket nicht die Mittel, woraus sich ergebe, dass das Sozialticket im Verkehrsverbund AVV nicht umsetzbar sei. „Würde einer sagen, wir machen nicht mit, wäre das Thema nicht umsetzbar“, so die Stadtwerke. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ging sowohl auf die Bedenken der Regierung von Schwaben als auch auf die Bedenken der Stadtwerke ein und sah ein Gutachten bezüglich der Kosten vor, damit die Landkreise wissen, woran sie sind. Doch auch die Verwaltungsvorlage scheiterte mit 6:6 Stimmen. Die SPD, die dem Haushalt 2014 nur zugestimmt hatte, weil darin die Einführung eines Sozialtickets vorgesehen ist, war empört. „Dann reichen wir eben den gleichen Antrag im kommenden Stadtrat ein“, so Stefan Kiefer auf die Frage, wie es denn nun in Sachen Sozialticket weitergehen solle.



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