DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Sozialticket-Urteil: Stadtrat verzichtet auf Berufung

Der Stadtrat hat am gestrigen Donnerstag die Verwaltung angewiesen, keinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg in Sachen Sozialticket zu stellen.



Am 7. Oktober 2014 hatte das Verwaltungsgericht die Klagen von vier SGB II-Leistungsempfängern verhandelt, deren Antrag auf ein verbilligtes ÖPNV-Ticket abgelehnt wurde. Die Kammer hatte dabei deutlich gemacht, dass sie die Regelungen zur Vergabe des Tickets, die durch Beschluss des Stadtrats am 30.01.2014 getroffen wurden, für nicht rechtmäßig hält. Insbesondere sei bei Auswahl der berechtigten Personenkreise gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verstoßen worden.

Das Sozialticket wird in Augsburg seit 1. Juli 2014 nur für Wohngeld­berechtigte, Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Sozialhilfe) und Asylbewerber vergeben. Das sind etwa 7.000 Antrags­berechtigte. Die rund 20.000 arbeits­suchenden Augsburger Hartz-IV-Empfänger wurden dagegen von der freiwilligen Leistung der Stadt ausgeschlossen.

Keine Verfahrensfehler des Gerichts erkennbar

Seit 11. November liegt jetzt die Urteilsbegründung vor. In einer Tischvorlage empfahl das Sozialreferat gestern den Stadträten, keine Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht habe alle Sachverhalte ausführlich rechtlich gewürdigt. Verfahrensmängel seien nicht ersichtlich. Hauptargument des Gerichts war, dass ein Vergleich der wirtschaftlichen Situation der von Leistungsempfängern nach dem SGB XII mit der von Leistungsempfängern nach dem SGB II keine wesentlichen Unterschiede der genannten Personengruppen ergebe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könne. Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Sozialreferats einstimmig.

In seiner Dezembersitzung will sich der Stadtrat mit der Frage befassen, in welche Richtung das Sozialticket entwickelt werden soll. Vier Möglichkeiten nannte Sozialreferent und Bürgermeister Dr. Stefan Kiefer gestern: Die kurzfristige Ausweitung des bestehenden Sozialtickets auf SGB II-Leistungs­empfänger, die kurzfristige Einführung eines teureren Sozialtickets für die bisher Berechtigten und die SGB II-Leistungs­empfänger, die Abschaffung des Sozialtickets oder die Aussetzung des bestehenden Sozialtickets mit der Maßgabe, eine Ausweitung im Sinn der beiden ersten Varianten vorzubereiten.