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Dienstag, 26.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Sozialticket ab Juli

Ab dem 1. Juli 2014 bezuschusst die Stadt Augsburg für einkommens­schwache Personengruppen den Erwerb von Monatsfahrkarten des AVV. Gestern gab es dazu einen Bericht im Stadtrat.

Antragsberechtigt sind Augsburger Leistungsempfänger von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SBG XII, die nicht in Alters- oder Pflegeheimen leben sowie die zu deren Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen. Auch Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehören zu der antragsberechtigten Personengruppe.

Die Berechtigten erhalten auf Antrag (beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung) sechs Gutscheine, mit denen sie dann gegen Zuzahlung von jeweils 25 Euro sechs Monatsfahrkarten der AVV-Tarifzonen 10 und 20 im Kundenzentrum am Königsplatz und an über 40 Vorverkaufsstellen der Stadtwerke Augsburg erwerben können. Ein eigens gekennzeichnetes Monatsticket wird es nicht geben. Damit wurde der Verwaltungs- und Zusatzkosten sparende Vorschlag der Linken aus der letzten Stadtratsperiode umgesetzt. Um die Monatskarte nutzen zu können, ist lediglich die kostenlose AVV-Kundenkarte erforderlich, die es am Königsplatz und im Kundencenter der Stadtwerke am Hohen Weg 1 gibt.