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Freitag, 14.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Sozialcard: Verwaltung in der Kritik

Der Linke Stadtrat Alexander Süßmair nahm den Artikel der DAZ über die Sitzung des Sozialausschusses zum Anlass, sich das Amt für Soziale Leistungen zur Brust zu nehmen.

Die Ausführungen von Wolfgang Leichs (Chef des Amtes für Soziale Leistungen) und Robert Kern (Sachgebietsleiter für Wohnraumversorgung im selbigen Amt), die dem Sozialausschuss vortrugen, dass es die im Antrag der Linken anvisierten Leistungen in Augsburg faktisch bereits gebe, „nur das Plastikteil dazu nicht“, kommentierte Süßmair als „Blödsinn“. Für Menschen, die jeden Euro dreimal umdrehen müssten, sei es ein großer Unterschied, „ob es nun eine Vergünstigung von zwanzig, dreißig, fünfzig Prozent gibt, oder ob etwas kostenlos ist.“ Süßmair zeigte sich im Gespräch mit der DAZ erschrocken über die aus seiner Sicht oberflächliche Denkungsart der Verwaltung.

„Zwei-Euro-Fünfzig sind für Hartz IV-Empfänger viel Geld, das haben nur noch die wenigsten Politiker auf dem Schirm“, so Süßmair, der darauf pocht, dass das Grundgesetz sowie die Bayerische Verfassung die Stadt dazu verpflichte, die Würde der Menschen, die auf Grundversorgung angewiesen sind, zu wahren. Ein Sozialpass würde nach Auffassung Süßmairs wesentlich dazu beitragen.

„Klassischer Denkfehler“

Alexander Süßmair

Alexander Süßmair


„Ganz schlimm wird es“, so Süßmair, „bei der vorgestellten falschen Kostenrechnung des Amtes.“ Für den Linken Stadtrat ein „klassischer Denkfehler“. Bei der Berechnung des „Sozialamtes“ kämen bei zirka 28.000 potenziell Berechtigten für den Sozialpass allein durch die verbilligte Monatskarte (für den ÖPNV) auf die Stadt in etwa 9 Millionen Euro Mehrkosten zu. Der Denkfehler bestehe darin, so Süßmair, dass das „Sozialamt“ davon ausgehe, dass von den potenziell 28.000 Berechtigten alle mit einer teuren Monatskarte ausgestattet sind, womit man mit 28.000 x 26 x 12 auf zirka 9 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr käme. 40 Euro kostet im Schnitt eine normale Monatskarte. 14 Euro sollen laut Antrag der Linken in Zukunft auf Grundversorgung Angewiesene bezahlen. Daraus folgen laut „Sozialamt“ 26 bis 28 Euro zusätzliche Kosten pro Berechtigten. Auf Anfrage der DAZ bestätigte das Amt für Soziale Leistungen, dass man so „gedacht“ habe. Dabei sei man von der höchstmöglichen Inanspruchnahme der Sozialcard ausgegangen. „Wie viele Personen das Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen, kann vom Amt für Soziale Leistungen nicht prognostiziert werden.“

Für Süßmair ist es jedoch „sonnenklar – das sollte das Sozialamt aber wissen, dass die meisten einkommensschwachen Menschen zu Fuß gehen, mit dem Rad fahren oder sich hin und wieder mal einen Einzelfahrschein oder eine Streifenkarte kaufen.“ So Süßmair, der sich sicher ist, dass mindestens 80 Prozent der 28.000 Berechtigten keine AVG-Monatskarte zu den üblichen Konditionen besitzen. Würde die Monatskarte nur 14 Euro kosten, wäre das anders, dann bekämen die Stadtwerke mit Sicherheit noch 14.000 neue Kunden dazu. Das wären etwas mehr als zehn Prozent zusätzliche Kunden – „geschätzt“. „Im allerbesten Fall“, so Süßmair, könnten dadurch die Stadtwerke zusätzlich vier Millionen Euro Mehreinnahmen generieren.

„Schritt in die richtige Richtung“

Am Dienstag vergangener Woche beschloss der Sozialausschuss, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Universität genauere Daten erarbeiten solle. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Erhebung und Sammlung von Daten, sowie die Entwicklung von verschiedenen möglichen Modellen für eine Sozialkarte. Der Prozess soll offen gestaltet sein und die Idee Sozialpass in den nächsten zwei Jahren weiter entwickeln werden. Initialzündung für diesen Beschluss war der bereits im März gestellte Antrag der Linken. Insgesamt gesehen ist das aus Sicht der Linken ein Schritt in die richtige Richtung. „Man kann froh sein“, so Süßmair, „dass der Antrag nicht einfach niedergebügelt wurde.“

Folgende Vergünstigungen für sozial Schwache sind im Antrag der LINKEN vorgesehen:

  • Monatskarte für den ÖPNV in Augsburg für 14,- Euro. Das ist der Satz, der einem ALG-II-Bezieher für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusteht.
  • Kostenloser Bezug von Rest-Eintrittskarten bei Stadttheater-Veranstaltungen.
  • Kostenloser Eintritt für den städtischen Zoo, Museen, Stadtbäder.
  • Kostenlose Entleihung von Büchern der Stadtbücherei.
  • Befreiung von städtischen Gebühren (z.B. Personalausweis, Beglaubigungen etc.).
  • Abschaffung der Kontoführungsgebühren bei den Sparkassen.