Schwarzfahren: Caiuby lässt es zur Verhandlung kommen
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den FCA-Bundesligaprofi Caiuby öffentliche Klage in Form eines Strafbefehlsantrags zum Amtsgericht Augsburg wegen Leistungserschleichung erhoben.
Caiuby wird zur Last gelegt, im Herbst 2017 ohne gültige Fahrkarte mit dem Zug von München nach Augsburg gefahren zu sein. Das Strafgesetzbuch sieht für Leistungserschleichung Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Da der Angeklagte gegen den vom Amtsgericht antragsgemäß erlassenen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, wird es zu einer Hauptverhandlung, für die noch kein Termin bestimmt wurde, kommen.