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Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Regierung genehmigt städtischen Doppelhaushalt 2019/20

Die Regierung von Schwaben hat den Doppelhaushalt 2019/20 der Stadt Augsburg genehmigt. Dabei legt die Aufsichtsbehörde Wert darauf, dass bei der Stadt Augsburg weiterhin konsequent Schulden getilgt werden.

Finanzreferentin Eva Weber betonte in einer städtischen Pressemitteilung, dass bei dem von der Regierung von Schwaben seit Jahren festgelegten Basiskreditdeckel die Nettoneuverschuldung null Euro betrage. Neu hinzugekommen seien jedoch Sonderkredite für das Schulsanierungsprogramm und die Theatersanierung.

„Wir haben hier besonders darauf geachtet, Risiken für die Zukunft auszuschließen“, so Weber. So würden die Schulsanierungskredite in einem festgeschriebenen Zeitraum von elf Jahren unter Inanspruchnahme von zinsgünstigen Förderkreditprogrammen zurückgeführt. Auch die Finanzierung der Theatersanierung habe man ohne unkalkulierbare Belastungen für kommenden Generationen gestaltet. So würden die derzeit historisch niedrigen Zinsen für den gesamten Finanzierungszeitraum gesichert und Anschlussfinanzierungen, die unter Umständen in eine Hochzinsphase fallen und so die Maßnahme verteuern würden, vermieden.

Solides Polster für laufendes Haushaltsjahr

Dass es um die Finanzen der Stadt derzeit gut bestellt ist, zeige auch der Jahresabschluss 2018. „Mit einem leichten Überschuss von knapp sechs Millionen Euro haben wir auch in einem Haushaltsjahr, in dem viele Bedarfe notwendig geworden sind, gezeigt, dass die Themen aus Finanzsicht klar und sicher bearbeitet werden“, erläutert Eva Weber. So habe man die notwendig gewordenen rund drei Millionen Euro im Rahmen des versäumten Antrags im Amt für Kinder, Jugend und Familie aus dem laufenden Haushalt 2018 finanzieren können. Auch Erfordernisse vor allem aus dem Bereich der Schulsanierungen und der Errichtung von Kitas, konnten umgesetzt werden. „Gemeinsam mit den für 2019 erhöhten Schlüsselzuweisungen kann die Stadt Augsburg mit einem soliden Polster das laufende Haushaltsjahr bestreiten“, so Weber abschließend.