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Mittwoch, 27.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Rauchverbot soll gelockert werden

Das Bayerische Kabinett beschäftigt sich heute mit der Neuregelung des Rauchverbots. Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP soll im Bereich der bayerischen Gastronomie künftig Folgendes gelten:

• In Gaststätten mit mehreren Räumen darf ein Raum als Raucherraum eingerichtet werden.

• In kleineren Einraumgaststätten darf geraucht werden, sofern die Gaststätte als Raucherlokal gekennzeichnet ist.

• In Bier-, Wein- und Festzelten, die nur vorübergehend und in der Regel an wechselnden Standorten betrieben werden, ist das Rauchen zulässig. Dies gilt auch für Festhallen auf Volksfesten und vergleichbaren Veranstaltungen.

• In Diskotheken und anderen Tanzlokalen ist das Rauchen in einem Nebenraum gestattet, sofern Minderjährige keinen Zutritt haben und sich im Raucherraum keine Tanzfläche befindet.