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Montag, 22.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Rathaus: Stadt erlässt für AfD-Veranstaltung Nutzungsuntersagung

Die Stadt Augsburg bleibt bei ihrer Ablehnung des AfD-Neujahrsempfangs im Augsburger Rathaus.

Kurt Gribl will Frauke Petry nicht im Rathaus haben...

Kurt Gribl will Frauke Petry nicht im Rathaus haben...


Wie angekündigt, sind deshalb sowohl ein Hausverbot gegen die AfD-Vorsitzende Dr. Frauke Petry wie auch eine Nutzungsuntersagung verfügt worden. Zudem wird der Sicherheitsaspekt im Kontext der AfD-Veranstaltung durch Polizei und Ordnungsbehörde geprüft. – In einem Schreiben an Oberbürgermeister Kurt Gribl vom heutigen Montag teilten die AfD-Stadträte Markus Bayerbach und Thorsten Kunze mit, dass sie von einer Absage oder Verlegung des AfD-Neujahrsempfangs im Augsburger Rathaus absehen.

„Sie haben unser Festhalten am Neujahrsempfang der AfD bedauert und eine inhaltliche Distanzierung von den Aussagen von Frau Petry gefordert. Diese Aufforderung halten wir für unangebracht. Uns ist bisher keine vergleichbare Aufforderung an einen Stadtrat bekannt geworden, sich von Äußerungen aus der Führungsriege seiner Partei öffentlich zu distanzieren. Dies halten wir übrigens auch nicht für unsere Aufgabe als Kommunalpolitiker“, heißt es in dem Schreiben an OB Gribl, das als Offener Brief verfasst wurde.

Damit geben die beiden AfD-Stadträte nach Auffassung von OB Dr. Gribl zu erkennen, dass sie zu den Aussagen der AfD-Vorsitzenden zum Schusswaffengebrauch an deutschen Grenzen stehen und dass sich diese Aussagen auch im Augsburger Rathaus wiederholen könnten. „Die Stadt hatte den beiden AfD-Stadträten am vergangenen Freitag einen alternativen Veranstaltungsort angeboten. Dieses gesichtswahrende Angebot wurde von den AfD-Stadträten nicht wahrgenommen“, wie es in einer städtischen Pressemitteilung heißt.

Die AfD hat heute Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das „Rathaus-Verbot“ erlassen. Morgen wird

... AfD-Stadtrat Markus Bayerbach hält dagegen.

... AfD-Stadtrat Markus Bayerbach hält dagegen.


darüber im Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Gegen diese Entscheidung könnten beide Parteien Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof in München einlegen und um es auf die Spitze zur treiben, könnte man den Rechtsstreit bis zum Verfassungsgericht in Karlsruhe bringen, das darüber als letzte Instanz entscheiden müsste. AfD-Stadtrat Markus Bayerbach ist jedenfalls entschlossen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen: „Bei der Klage geht es uns natürlich darum, wie alle demokartisch legitimierten Parteien gleichberechtigt behandelt zu werden – und nicht mehr nur allein darum, ob Frau Petry reden darf oder nicht.“