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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Radweg Eichleitnerstraße: Polit-WG beantragt Prüfung der Planung

Der Stadtrat muss sich am 28. Februar mit einem Dringlichkeitsantrag der Polit-WG befassen. Anlass ist die Gestaltung von Radwegen im Zug der geplanten Sanierung der Eichleitnerstraße.

Nach Ansicht der Polit-WG widerspricht die Planung in der Eichleitnerstraße bezüglich der Radwegbreiten (1,75 m, Anm. der Red.) dem Beschluss BSV/15/03039 “Fahrradstadt 2020 – Standardanforderung an Radverkehrsanlagen der Stadt Augsburg” vom 25.06.2015. Dort sei festgelegt worden, dass der Radweg in der Eichleitnerstraße eine “innergemeindliche Radhauptverbindung (IR III)” darstelle. Auf einer solchen Hauptverbindung müsse ein Radweg eine Mindestbreite von 2,30 Meter aufweisen. Die geplante Verkehrswegeführung des nichtmotorisierten Individualverkehrs, wie sie in den Plänen zur Sanierung der Eichleitnerstraße in der aktuellen Beschlussvorlage vorgesehen sei, sei den Bestrebungen der Stadt Augsburg, “Fahrradstadt” zu werden, nicht angemessen, sondern eher kontraproduktiv, so Oliver Nowak von der Polit-WG in einer Pressemitteilung.

Die komplette Beschlussvorlage des Tiefbauamts zur Fahrbahnsanierung in der Eichleitnerstraße ist im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg zu finden.

Radwegplanung in der Eichleitnerstraße
Grafik: Beschlussvorlage Stadt Augsburg; Beabeitung: DAZ