Radeln frei in der Fußgängerzone
Nicht rund um die Uhr, aber immerhin zu bestimmten Uhrzeiten darf die Augsburger Fußgängerzone mit dem Rad befahren werden. Eine im vergangenen Mai beschlossene versuchsweise Zulassung soll jetzt in eine Dauerregelung umgewandelt werden.
Vor allem Nachtschwärmer und morgendliche Pendler dürften erfreut sein. Denn in der Zeit von 20.30 Uhr bis 9.00 Uhr darf künftig in folgenden Straßenabschnitten geradelt werden: Ludwigstraße, Steingasse, Annastraße, Martin-Luther-Platz, Philippine-Welser-Straße und entlang des Rathausplatzes zwischen Steingasse und Karolinenstraße. Dies befürwortete der Bauausschuss des Stadtrats am Donnerstag einstimmig.
Vorangegangen war eine intensive Diskussion, insbesondere im Hinblick auf die vergleichsweise Enge der vorstehend genannten Straßen und das während des Tages hohe Fußgängeraufkommen. Letztlich wurde im Radverkehrsforum der Stadt Augsburg vereinbart, die genannten Fußgängerbereiche außerhalb der Geschäftszeiten versuchsweise für ein Jahr für Radfahrer freizugeben.
Das Radverkehrsforum hat sich in seiner Sitzung am 9. Februar 2009 erneut mit der Thematik befasst. Nachdem keine negativen verkehrlichen Auswirkungen im bisherigen Versuchszeitraum zu verzeichnen waren und sich die Maßnahme nach übereinstimmender Ansicht der Teilnehmer bewährt hat, sprach das Fahrradforum die Empfehlung aus, das Radfahren in den oben genannten Bereichen auf Dauer zu gestatten.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN begrüßte die Maßnahme und verwies auf eine eigene Anfrage aus dem September 2007. „Mit der Freigabe zieht die Stadt Augsburg gleich mit vielen anderen Städten, die damit gute Erfahrungen gemacht haben“, erklärt Stadtrat Dieter Ferdinand, der Mitglied im Radverkehrsforum ist. Mit der Zeitenregelung leiste die Stadt auch einen Beitrag zur Entschärfung der teils harten Diskussion um Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern.