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Montag, 16.02.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Premiere in Augsburg: 8.400 Jugendliche wählen erstmals digital

Augsburg übernimmt eine Vorreiter­rolle in Bayern: Bei der kommen­den U18-Wahl zur Kommu­nal­wahl 2026 bleibt die klassische Wahlurne im Schrank. Stattdessen können 14- bis 17-Jährige ihre Stimme erstmals per Online-Verfahren abgeben.

Von Bruno Stubenrauch

Bild: SJR Augsburg

Vom 16. bis zum 27. Februar wird Augsburg zur digitalen Pilot­kommune. Rund 8.400 junge Augsburge­rinnen und Augsburger mit deutscher oder EU-Staats­bürger­schaft erhalten in diesen Tagen Post mit persön­lichen Zugangs­daten für eine gesicherte Wahl-Plattform.

Fokus auf die OB-Wahl

Anders als bei der „echten“ Kommunal­wahl wird das Verfahren für die Jugend­lichen verein­facht: Da das komplexe Kumulieren und Pana­schieren digital kaum abbildbar wäre, konzentriert sich die U18-Wahl auf die Direktwahl. Die Jugend­lichen haben dabei die Auswahl zwischen den zehn Augsburger OB-Kandi­datinnen und -Kandidaten.

Barrieren abbauen, Beteiligung stärken

„Digitale Beteiligung ist ein wichtiger Schritt, um junge Menschen dort abzuholen, wo sie sich ohnehin bewegen“, erklärt Fabienne Kündgen, Vorsitzende des Stadt­jugend­rings Augsburg (SJR). Durch den direkten Versand der Wahl­benach­richti­gungen erhoffen sich die Organi­sa­toren eine deutlich höhere Wahl­beteiligung als bei den bisherigen stationären Wahllokalen, die es aufgrund der Umstellung diesmal nicht geben wird.

Annette Kappes von der tip Jugend­information sieht in der digitalen Form eine zeitgemäße Senkung der Hürden: „Die U18-Wahl ist immer ein wichtiger Gradmesser dafür, wie junge Menschen politische Themen wahrnehmen.“

Ergebnisse kurz vor der Wahl

Das Pilotprojekt wird vom Bayerischen Jugend­ring in Koope­ration mit dem Digital­mini­sterium durch­geführt. Die Ergebnisse der digitalen Ab­stimmung werden am 1. März ver­öffent­licht – exakt eine Woche vor der offiziellen Kommu­nal­wahl. Für den SJR bleibt das Ziel klar: Die U18-Wahl soll langfristig den Weg für ein echtes Wahlrecht ab 16 Jahren ebnen.