DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Montag, 22.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

„Politik muss handeln“

Unileitung äußert sich zum Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren

Universität Augsburg - Foto: Kleeblatt-Film

Universität Augsburg

(Foto: Kleeblatt-Film)


Ein Volksbegehren ist noch kein Volksentscheid. Obwohl letzter erst noch folgen soll, scheint die Öffentlichkeit nach dem erfolgreichen Volksbegehren die Studiengebühren für nahezu abgeschafft zu halten. Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Universitäten selbst gehen davon aus, dass sie sehr bald ohne die üppigen Beiträge der Studierenden auskommen müssen. So auch die Uni Augsburg: Sie forderte schon am Donnerstag in einer Stellungnahme, die Politik müsse nun handeln, um die finanziellen Ausfälle für die Uni zu kompensieren.

An der Uni Augsburg, so die „Stellungnahme der Leitung der Universität Augsburg“, hätten die Studienbeiträge „zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen geführt“, was sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Universität ausgewirkt habe. Die Uni befürchtet nun weitreichende Folgen des Wegfalls: „Ohne eine möglichst rasche und vollständige Kompensation der Einnahmen aus Studienbeiträgen würden die substantiellen Verbesserungen rückgängig gemacht werden, die ausschließlich der Ausbildung der Studierenden zugute kommen. Zahlreiche Verträge mit Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern stünden ebenso auf dem Spiel wie Tutorien, erweiterte Serviceangebote, die verbesserte Ausstattung der Bibliothek und verlängerte Öffnungszeiten. Eine Verschlechterung der Betreuungsrelation und eine empfindliche Beeinträchtigung des Lernerfolgs der Studierenden wäre die Folge. Ebenso steht die Weiterbeschäftigung zahlreicher Wissenschaftler und Mitarbeiter in Frage. 288 Mitarbeiter sind derzeit an der Universität Augsburg über Studienbeitragsmittel beschäftigt.“

Abschließend fordert die Unileitung in ihrer Stellungnahme die politischen Entscheidungsträger auf, „umgehend Planungssicherheit zu schaffen, in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Modalitäten die wegfallenden Studienbeiträge kompensiert werden.“ Aus Sicht der Universität Augsburg sei „eine möglichst vollständige, dauerhafte und verlässliche Kompensation der Einnahmen aus Studienbeiträgen durch staatliche Mittel unverzichtbar.“