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Sonntag, 16.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Öffnung der Ladehofstraße vom Verwaltungsgericht bestätigt

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die Ladehofstraße für den Autoverkehr als Baustellenumfahrung geöffnet werden kann und dafür keine besondere Genehmigung erforderlich ist.