Öffnung der Ladehofstraße vom Verwaltungsgericht bestätigt
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die Ladehofstraße für den Autoverkehr als Baustellenumfahrung geöffnet werden kann und dafür keine besondere Genehmigung erforderlich ist.
Das Gericht hat damit die Klage des Parkhausbetreibers am Bahnhof abgelehnt. Die Straße wird demnach am 10. April für Autofahrer geöffnet. Der Kläger hat auch Klage gegen die Öffnung der Straße für den Autoverkehr beim Landgericht Augsburg eingereicht. Am 10. April wird die Entscheidung darüber erwartet, ob durch die Überfahrung mögliche Besitzrechte des Parkhauses an Grundstücksflächen tangiert werden. Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr haben beide gerichtlichen Entscheidungen nicht. Die Ladehofstraße kann weiterhin vom ÖPNV befahren werden.
Komfortables Angebot für Autofahrer
Für die Zeit des Königsplatzumbaus stellt die Öffnung der Ladehofstraße ein komfortables Angebot für Autofahrer dar, um zum Beispiel von Göggingen zum Hauptbahnhof zu gelangen und umgekehrt. Diese Entlastung sei aber nach Einschätzung der Bauverwaltung nicht erforderlich, um ein drohendes Verkehrschaos abzuwenden. Sollte die Ladehofstraße für Autofahrer nicht geöffnet werden dürfen, kann der Verkehr großräumig von Süden her über die Rosenau-, Frölich- und Viktoriastraße zum Hauptbahnhof geführt werden. Dieses Umfahrungs-Regime wird ohnehin bis November aufrecht erhalten. Dann wird der „Kaiserhofknoten“ wieder geöffnet und der Innenstadt-Verkehr neu gelenkt.