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Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Neuverschuldung: Bürger müssen mitsparen

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Augsburg durch die Regierung von Schwaben (RvS) unter Verhängung von Auflagen war gestern Hauptthema im Finanzauschuss. Nach zweistündiger Debatte befürwortete das Gremium die Sparvorschläge von Kämmerer Hermann Weber mit den Stimmen von CSU und Pro Augsburg.

Haushalt 2011: den Rotstift angesetzt

Haushalt 2011: den Rotstift angesetzt


Die Beschlussvorlage beinhaltet, 15% der budgetierten Ausgaben in den Hauptgruppen 5 und 6 des Verwaltungshaushalts – rund sieben Millionen – und 5% bei den freiwilligen Leistungen der Stadt – rund 600.000 Euro – einzusparen, um die Auflagen der RvS zu erfüllen.

Zuvor hatten Vertreter aller Parteien die Genehmigung des Haushalts mit 50 Millionen Schuldenaufnahme durch die RvS begrüßt. Während SPD-Fraktionschef Dr. Stefan Kiefer dies mit einem lachenden und einem weinenden Auge und dem Hinweis auf die “größte Neuverschuldung in der Geschichte der Stadt” tat, zeigte sich Ralf Schönauer hoch zufrieden: “Die Genehmigung bestätigt das Vorliegen einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, die von uns nicht verschuldet ist”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU.

Allseits kritisiert wurde der wachsweich formulierte Punkt E im Schreiben der Regierung von Schwaben (siehe Infokasten), der zur Schuldenrückführung lediglich einen “Tilgungsplan mit linearen Raten” fordert, aber keine Aussage zur Höhe der Raten trifft. Das könne ein Prozent jährlich sein oder auch zehn, so Stefan Kiefer. Er erwarte allerdings eine Rückführung durch die Stadtregierung in den kommenden zwei Jahren, schließlich hätten CSU und Pro Augsburg die Verschuldung verursacht.

Sparen per “Rasenmähermethode” in der Kritik

Keine Zustimmung bei der Opposition fand der Beschlussvorschlag von Hermann Weber, die rund 12 Mio. Euro freiwilligen Leistungen der Stadt um fünf Prozent zu kürzen. Die Neuverschuldung sei die “Quittung der nicht zielgerichteten Politik” der letzten drei Jahre, so Christian Moravcik (Grüne). Ebenso wenig zielgerichtet sei jetzt der Vorschlag, pauschal zu kürzen. Moravcik schlug statt dessen die umgehende Einberufung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von differenzierten Kürzungsvorschlägen vor. Auch Rainer Schönberg (Freie Wähler) kritisierte die Pauschalkürzung als “Rasenmähermethode”. Dieser Punkt gehe ihm zu schnell und für ein Einsparpotenzial von 600.000 Euro lohne es sich nicht, politischen Ärger zu provozieren.

Willi Leichtle (SPD) wies auf die Vielschichtigkeit der freiwilligen Leistungen der Stadt hin. Darunter seien “absolut notwendige und auch überflüssige”, die es herauszufiltern gelte. Man dürfe nicht Vereine bestrafen, die den Willen der Stadt vollziehen. Zudem seien die meisten freiwilligen Leistungen “notwendiger als die Bezuschussung des Maxfestes”, die am Donnerstag im Stadtrat beschlossen werden soll.

Fatale Botschaften

Hermann Weber verteidigte seinen Sparvorschlag damit, dass die Botschaft, die Stadt habe zwar kein Geld, aber nach außen fließe das Geld mit vollen Händen weiter, fatal sei. Rainer Schönberg konterte, dass gerade die pauschale Kürzung von 5 Prozent einen Vertrauensschutz bei denen aufbaue, die “viel zu viel Zuschüsse” bekämen. “Diesen würde ich zerstören wollen”, so Schönberg, auch an die Vertreter der Presse mit der Bitte um Weitergabe gewandt. Es gebe viele, denen man die fünf Prozent nicht nehmen könne, bei anderen könne man dagegen um 10, 20 oder sogar 50 Prozent kürzen.

Einen ganz anderen Weg präferierte Stadträtin Christa Stephan: “Man muss sich von Dingen trennen, die es vor 2009 nicht gab, dazu erwarte ich Ihre Vorschläge”, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD in Richtung der regierenden Koalition. Die beiden größten Posten in der Liste der freiwilligen Leistungen, die Gemeinkostenumlagen Altenhilfe und Theater in Höhe von je 1,4 Mio. Euro seien gar keine solchen, sie seien vielmehr ein Defizitausgleich. “Dort zu kürzen ist ein Krampf, das holt uns wieder ein”.

15% Einsparung geht nicht über Bleistifte und Kopierpapier

Was die Einsparung in Höhe von 15 Prozent in den Hauptgruppen 5 und 6 des Verwaltungshaushalts bedeutet, erläuterte am Ende der Debatte Bildungs- und Schulreferent Hermann Köhler am Beispiel seines Referats. “Das ist nicht der Bleistift und das Kopierpapier. Das bedeutet vielmehr, von 13 Millionen rund zwei einzusparen. In meinem Bereich kann ich aber nichts kürzen. Gebäudebewirtschaftungskosten sind nicht vermeidbar”.

Einstimmig beschloss der Ausschuss anschließend, die Auflagen der RvS zu akzeptieren. Für eine interfraktionelle Arbeitsgruppe stimmten nur drei Stadträte. Die Kürzung von 15 Prozent im Verwaltungshaushalt wurde gegen eine Stimme, die Kürzung der freiwilligen Leistungen um pauschal fünf Prozent denkbar knapp mit 7:6 Stimmen befürwortet. Das letzte Wort hat jetzt der Stadtrat. Stimmt auch er am 26. Mai den Vorschlägen des Kämmerers zu, könnte der Haushalt am 3. Juni im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig werden.

Die Genehmigungsauflagen der Regierung von Schwaben zur Neuverschuldung

  • a) Durch Festsetzung einer Haushaltssperre sind im Verwaltungshaushalt Einsparungen in Höhe von 8.000.000 EUR zu erbringen. Dieser Betrag ist zur Deckung des im Haushaltsjahr 2010 entstandenen Fehlbetrages einzusetzen.
  • b) Soweit sich bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts gegenüber den Haushaltsansätzen Mehreinnahmen (z.B. bei den Steuern) ergeben, sind diese zunächst ebenfalls zur Deckung des Fehlbetrages 2010 zu verwenden.
  • c) Soweit nicht bereits in den Haushaltsansätzen enthalten, dürfen nur Investitionsmaßnahmen im Sinne des Art. 69 Abs. 1 GO begonnen und fortgeführt werden.
  • d) Das Ergebnis des Projekts “Aufgabenkritik” muss Bestandteil eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes werden. Das sich hieraus ergebende Umsetzungskonzept ist uns spätestens mit dem Haushalt 2012 vorzulegen und auch im Finanzplan darzustellen.
  • e) Für die Rückführung der Nettoneuverschuldung ist uns bis zum 30.09.2011 ein Tilgungsplan mit linearen Raten vorzulegen. Dieser Tilgungsplan muss in den künftigen Finanzplänen seinen Niederschlag finden.