Neuregelung für Tankstellen: Ullrichs Vorschlag macht Karriere
Bayerische Tankstellen werden in Zukunft ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Das ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen der bayerischen Sozialministerin Christine Haderthauer und den Tankstellenverbänden. Haderthauer setzte damit einen Vorschlag aus Augsburg um.
Bayern übernimmt somit die Regelung Baden-Württembergs, die sich kurz und deutlich darstellen lässt: Nach 22 Uhr werden an Tankstellen keine Alkoholika verkauft. Erst am 1. Juni hatte das Sozialministerium einen Vollzugshinweis für das Bundesladenschlussgesetz veröffentlicht. Diese Regelung bewertete Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich als „nicht vollziehbar, weil nicht kontrollierbar.“ So durften bei Getränken bis acht Prozent Alkohol höchstens zwei Liter pro Reisendem verkauft werden – also vier Halbe Bier pro Kunde, oder ein Liter bei Getränken bis 14 Prozent Alkohol. Handelt es sich um Hochprozentiges, durften die Augsburger Tankstellen nur 0,1 Liter pro Person über die Ladentheke reichen – falls diese Person Reisender ist. Die Regelung verursachte viel Ärger und lange Wartezeiten.
Seehofer: „Leben und leben lassen“
Volker Ullrich sah Handlungsbedarf und schrieb Haderthauer einen Brief. Er appellierte an den Freistaat, andere Vollzugsrichtlinien oder gar ein Bayerisches Ladenschlussgesetz zu erlassen. „Dazu gehört, dass der Abverkauf von Alkohol an Tankstellen nachts ab 22 Uhr generell untersagt wird. Im Gegenzug dazu sollen die Tankstellen die Möglichkeit haben, sonstige Waren – vor allem nichtalkoholische Getränke, Brot und Süßwaren – rund um die Uhr verkaufen zu dürfen. Mit einer solchen klaren Regelung könnte ein realistischer Mosaikbaustein mehr bei der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch gesetzt werden“, so Ullrich in seinem Schreiben an die Sozialministerin. Der Augsburger CSU-Chef und Landtagsabgeordnete Johannes Hintersberger trug Ullrichs Vorschlag Ministerpräsident Horst Seehofer vor und dieser schlug Haderthauer vor, das bayerische Prinzip „Leben und leben lassen“ anzusteuern und somit den Vollzugshinweis vom 1. Juni zu lockern. Haderthauer reagierte zeitnah und brachte nun eins zu eins Ullrichs Vorschlag in die Gänge.
„Wichtig ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Reisenden und Nichtreisenden“
„Wichtig für die Branche ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Reisenden und Nichtreisenden, sodass wir als Tankstellen in Bayern in Zukunft wieder Reisebedarf, also Zeitungen, Tabakwaren, Lebensmittel, Getränke in kleinen Mengen und vieles mehr an jedermann verkaufen dürfen”, so Günther Friedl, Präsident des Fachverbands Tankstellengewerbe Bayern. Gegenüber der DAZ zeigte sich Volker Ullrich aufgrund dieser Entwicklung sehr zufrieden. „Das überlasse ich Ihrem Interpretationsspielraum“, so Ullrich auf die Frage, ob er sich als Impulsgeber dieser nicht ganz überraschenden Wendung sehe.