Neues Wohngeldgesetz: 1.100 Augsburger Haushalte profitieren
Zum 1. Januar 2009 wurde das Wohngeldgesetz novelliert. Erstmals seit 2001 wurden dadurch die Leistungen für Wohngeldbezieher wieder verbessert.
Mit den Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen befasste sich gestern der Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss der Stadt. Früher unterschied das Wohngeldgesetz zwischen vier Baualtersklassen. Je älter und einfacher eine Wohnung ausgestattet war desto weniger Geld gab es. Jetzt gibt es einheitliche Miethöchstbeträge auf der Basis von Neubauten. Diese wurden außerdem angepasst und um 10 Prozent erhöht. Bei Altbauwohnungen können sich so in Verbindung mit dem Wegfall der Baualtersklassen Erhöhungen der Miethöchstbeträge um bis zu 82 Prozent ergeben.
Weitere Effekte ergeben sich aus der generellen Anpassung der Wohngeldtabellen um 8 Prozent nach oben, der Erhöhung der zu berücksichtigende Miete um einen Heizungszuschuss und der Höherstufung der Stadt Augsburg beim Mietniveau von der Mietenstufe 3 in die Mietenstufe 4. In Mietenstufe 4 gilt ein um ca. 8 Prozent höherer Miethöchstbetrag.
Keine Belastung für den städtischen Haushalt

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