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Mittwoch, 25.02.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Neubau des Universitäts­klinikums: Stadt will Planungsrecht schaffen

Das Hauptgebäude der Uniklinik Augsburg ist nach über 40 Jahren technisch verschlissen, die Sanierung im laufenden Betrieb nicht möglich. Deshalb hat der Freistaat Bayern 2023 einen Neubau beschlossen. Der Stadtrat will am heutigen Donnerstag, 26. Februar, die begleitende Bauleit­planung auf den Weg bringen.

Von Bruno Stubenrauch

Der Park südwestlich der alten Klinik soll Baufeld für einen 48 Meter hohen Neubau werden: Entwurf Bebauungs­plan Nr. 306 (Karte: Stadt Augsburg, Beschluss­vorlage öffentlich)

Der vorberatende Bauausschuss hat den Beschluss­vorlagen bereits am 12. Februar zugestimmt. Vorgesehen ist darin, den Flächen­nutzungs­plan westlich der bestehen­den Uniklinik zu ändern und den Bebauungs­plan Nr. 306 aufzustellen, um die planungs­rechtlichen Voraus­setzungen für ein neues Universi­täts­klinikum zu schaffen.

Baufeld „West“ als Vorzugsvariante

Als Vorzugsstandort für den Neubau hat die Verwaltung das westliche Baufeld gewählt, das nach ihrer Auffassung betriebliche und wirt­schaft­liche Vorteile bietet, allerdings den der­zeitigen Patienten­garten (Klinikpark) einschließt. Genau dort vorgesehen ist ein Bereich für einen Neubau mit bis zu 370.000 m² Geschoss­fläche und einer Höhe von maximal 48 Metern.

Des weiteren geplant sind neben den Sonder­gebieten für die Klinik selbst Bereiche für Forschungs­ein­rich­tungen und für kliniknahes Wohnen. Die Erschließung soll weiter über die Stenglinstraße erfolgen, eine Trasse für die Straßenbahn nach Neusäß wird freigehalten. Ein Hubschrauber­landeplatz ist auf dem Dach vorgesehen.

Verlust des Klinikparks würde Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebiets erfordern

Der 40 Jahre alte Klinikpark

Der Eingriff in Natur und Grün – ins­be­sondere durch den Wegfall des Patienten­gartens – werde um­fang­reiche natur­schutz­fach­liche Aus­gleichs­maß­nahmen er­fordern, so die Ver­waltung. Diese Maß­nahmen könnten nur in geringem Um­fang im Plan­gebiet selbst reali­siert werden. Für einen Groß­teil der Maß­nahmen würden externe Aus­gleichs­flächen er­forder­lich, die im weite­ren Ver­fahren defi­niert werden müssten.

Wirklich ergebnisoffen?

Kritiker wie die Kreisgruppe Augsburg des Bund Naturschutz in Bayern e.V., die Baum-Allianz Augsburg e.V. und die V-Partei³ sehen in den Beschluss­vorlagen eine politische Vor­fest­legung zugunsten des Standorts „West“: Inhaltlich konzen­triere sich das Verfahren aus­schließ­lich auf das westliche Baufeld – und damit auf die Bebauung des Klinik­parks sowie angren­zender landwirt­schaft­licher Flächen bis in Richtung Bezirks­kranken­haus und Wohn­bebauung (DAZ berichtete).

Oberbürgermeisterin Eva Weber hat hingegen wiederholt betont, dass das Bauleit­verfahren grund­sätzlich ein ergebnis­offenes Verfahren sei, in dem „sich auf­drängende Varianten“ noch einmal geprüft werden müssten.

Öffentlichkeitsbeteiligung gesichert

Die Bürger dürfen in jedem Fall davon ausgehen, dass sie im weiteren Verfahren beteiligt werden. Gemäß Bau­gesetz­buch müssen sie nach dem Auf­stellungs- und Änderungs­beschluss über die allge­meinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen und die voraus­sicht­lichen Aus­wirkungen unter­richtet werden. Sie müssen auch Gelegen­heit zur Äußerung und Erörterung der Planung bekommen; zu Einwänden müssen die Behörden Stellung nehmen. Parallel zur Öffent­lich­keit werden zahlreiche Behörden und sonstige Träger öffent­licher Belange, z.B. Fach­dienst­stellen, einbezogen, insbe­sondere bei der Umweltprüfung.