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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Nachtragshaushalt 2009 heute im Finanzausschuss

Am heutigen Montag steht der Erlass der ersten Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2009 auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Mit dem Nachtragshaushalt soll der Augsburger Stadthaushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.

“Die finanz- und realwirtschaftlichen Turbulenzen weltweit und in Deutschland schlagen sich auch in der kommunalen Haushaltswirtschaft nieder.” So beginnt die Einleitung zum 130-seitigen Zahlenwerk des Nachtragshaushalts-Entwurfs. Die Krise drückt auf das Wirtschaftswachstum. Folge: Die Steuereinnahmen der Kommunen sinken. Mittelbar steigt aber die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte, weil Sozialleistungen ansteigen.

Laut Vorbericht des Kämmerers Hermann Weber (CSU) waren diese Entwicklungen im November und Dezember vergangen Jahres bei der Beratung und Verabschiedung des Augsburger Grundhaushalts 2009 noch nicht absehbar. Mittlerweile musste eine Haushaltssperre verhängt werden. Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2009 steht nun die Reaktion auf die Krise an.

Gegenüber dem Ansatz im Grundhaushalt rechnet Weber mit einem Rückgang des Gewerbesteueraufkommens (veranschlagt: 145,1 Mio.) um 12,2 Mio. Euro. Damit steht Augsburg nicht allein: Der Arbeitskreis Steuerschätzungen rechnet für die westdeutschen Kommunen mit einem Einbruch von durchschnittlich -14,7% gegenüber dem Vorjahr. Über die Auswirkungen der Finanz- und Konjunkturkrise hinaus schafft der Nachtragshaushalt auch die Veranschlagungsgrundlage für die Maßnahmen des Konjunkturprogramms II und enthält weitere aktualisierte Haushaltsansätze.

Daten: Entwurf Nachtragshaushalt vom 23. Juni 2009

reduzierter Verwaltungshaushalt – steigende Investitionen

Der Gewerbesteuerausfall wird in Augsburg allerdings fast komplett durch gestiegene Schlüsselzuweisungen kompensiert. Mangels Bescheid waren diese im Grundhaushalt 2009 nur mit einem sehr vorläufigen Betrag eingeplant. Jetzt liegen die Bescheide vor: Die Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz betragen 11,6 Mio. Euro. Trotzdem bleiben einige Wermutstropfen zu verdauen: Der Kämmerer rechnet bei den Gewinnablieferungen und Konzessionsabgaben der städtischen Beteiligungsunternehmen mit einem Rückgang von 4,7 Mio. Euro. Hinzu kommt der Ausfall der Bedarfszuweisung nach dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 2,6 Mio. Euro; der Ablehnungsbescheid erging erst nach Haushaltserstellung. Kompensiert werden diese Mindereinnahmen u.a. durch Minderausgaben beim städtischen Personal (4,86 Mio.) und Einsparungen in der Verwaltung der Referate (1,74 Mio. gesamt). Das Volumen des Verwaltungshaushalts, in dem die Steuermindereinnahmen verarbeitet sind, reduziert sich um 7 Mio. Euro von bisher 636 Mio. auf 629 Mio. Euro.

Anders sieht es im Vermögenshaushalt aus: 18,8 Mio. Investitionsförderung fließen vom Bund aus den Mitteln des Konjunkturprogramms in die Stadtkasse, im Gegenzug erhöhen sich die Ausgaben für die Hoch- und Tiefbauherstellung. Insgesamt soll das Volumen des Vermögenshaushalts um knapp 26 Mio. Euro von bisher 127 Mio. auf 152 Mio. Euro ansteigen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt für die Folgejahre soll um 24 Mio. angehoben und damit auf 103 Mio. Euro neu festgesetzt werden.

Der 12-köpfige Finanzausschuss ist heute nur vorberatend tätig. Beschlossen werden muss der Nachtragshaushalt vom Stadtrat.

Verwaltungshaushalt



Er ist ein Teil des Haushaltsplans. In ihm stehen alle Kosten und Einnahmen für die Erfüllung der ständigen Aufgaben. Es werden alle laufenden/ regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben aufgezeigt. So zum Beispiel Personalkosten oder Steuereinnahmen.



Vermögenshaushalt



In diesem Teil des Haushaltsplanes stehen alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen oder die Schulden der Stadt verändern, also Investitionen in Bauwerke, Grundstückskäufe, Rücklagenbildung, Schuldentilgung oder Kreditaufnahmen.



Schlüsselzuweisung



Die Schlüsselzuweisung ist ein Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Schlüsselzuweisungen haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Sie sind nicht zweckgebunden und können zur allgemeinen Finanzierung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verwendet werden.



Verpflichtungsermächtigungen



Dies sind Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen bzw. Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren. Die Verpflichtungsermächtigungen dürfen in der Regel zu Lasten der dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre vorgesehen werden.