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Samstag, 23.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Muss die Stadt 28,5 Millionen Euro Fördergelder zurückzahlen?

Vor zirka drei Wochen informierte Sozialreferent Stefan Kiefer den Ältestenrat des Augsburger Stadtrats darüber, dass das Jugend- und Familienamt (Amtsleiterin: Sabine Nölke-Schaufler) den höchsten Einzelförderantrag der Stadt verspätet eingereicht hat. Deshalb fordert nun nach Informationen der DAZ der Freistaat die bereits bewilligte und überwiesene Summe von zirka 28,5 Millionen Euro von der Stadt zurück.

Muss die Stadt mit dem Rotstift beim Haushalt Streichungen vornehmen, weil fast möglicherweise 30 Millionen Fördergelder zurückbezahlt werden müssen

Muss die Stadt mit dem Rotstift beim Haushalt Streichungen vornehmen, weil  eventuell 28,5 Millionen Euro Fördergelder zurückbezahlt werden müssen? (c) DAZ


Der Bund, der 1,8 Mio zur Bezuschussung beiträgt, soll das beim Freistaat moniert haben, worauf der Freistaat den bereits bewilligten und überwiesenen Zuschuss in voller Höhe zurückgefordert habe. Der zuständige Sachbearbeiter habe sich krank gemeldet, der Vorgesetzte sich nicht rechtzeitig gekümmert. Politisch zuständig für den schweren Verwaltungsfehler ist Sozialreferent Stefan Kiefer. Das Ganze sei schwer zu reparieren, weil man damit das Kita-Finanzierungsgesetz aushebeln würde, wie es in informierten Kreisen heißt.

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl versucht nun die Verfristung zu heilen, indem er der Regierung von Schwaben formal das Verschulden der Verfristung mit außergewöhnlichen Umständen erklärt, um somit innerhalb des zulässigen rechtlichen Rahmens großen Schaden von der Stadt abzuwenden.

Auf Anfrage der DAZ bestätigte OB Kurt Gribl den Sachverhalt und gab folgende Stellungnahme ab:

OB Kurt Gribl

OB Dr. Kurt Gribl


„Ich kann bestätigen, dass sich seitens der RvS Fragen an die Stadt Augsburg ergeben haben, was die Förderanträge der Stadt Augsburg des Jahres 2016 betrifft. Es besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines bereits gewährten und bestandskräftig verbeschiedenen Antrags in Höhe von gesamt 28.450.811,18 Euro. Sachstand ist: der vollständige Förderantrag wurde für das Jahr 2016 durch das städtische Amt für Kinder, Jugend und Familie nicht fristgerecht zum 30. Juni 2017 sondern erst am 3. Juli 2017 – und damit einen Werktag später – übermittelt. – Nach der Sachstands-Information durch den zuständigen Sozialreferenten und 3. Bürgermeister, Dr. Stefan Kiefer, habe ich umgehend den Ältestenrat informiert und Klärungsgespräche auf mehreren Ebenen des Freistaates Bayern herbeigeführt, unter anderem natürlich mit dem unmittelbaren Fördergeber, der Regierung von Schwaben. Die Gründe für die verspätete Zuleitung des Förderantrags liegen im Bereich der Amtsleitung und Sachbearbeitung. Wir möchten und können zu den Gründen für die Fristüberschreitung und möglichen Folgewirkungen mit Blick auf die Fürsorgepflicht für die betroffenen Mitarbeiter und das anhängige Verfahren derzeit aber nicht mehr offenlegen. Dafür bitte ich um Verständnis“.