Muslimische Organisationen im deutschen Rechtsstaat
Am heutigen Mittwoch, 10. Oktober findet in der Volkshochschule Augsburg (Willy-Brandt-Platz 3a) ab 19.30 Uhr ein Vortrag von Prof. Dr. Mathias Rohe statt. Rohe gilt als einer der besten deutschen Kenner des islamischen Rechts in Deutschland.
Der Vortrag mit der Überschrift „Muslimische Organisationen im deutschen Rechtsstaat – Wege zur Teilhabe“ widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen in Sachen Gleichbehandlung der Religionen, die der säkulare deutsche Rechtsstaat in seiner Verfassung festschreibt. „Damit sind auch für Muslime gleichberechtigte Zugänge und Entfaltungsmöglichkeiten eröffnet. Während im Bereich der individuellen Religionsausübung vergleichsweise wenige rechtliche Probleme entstehen, bringt die kollektive Religionsausübung einige organisatorische Schwierigkeiten mit sich. Das Handeln als Kollektiv ist dort erforderlich, wo die Verfassung eine Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften vorsieht. Das gilt beispielsweise für die Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts, die Einrichtung von Friedhöfen bis hin zu Fragen der Seelsorge in Militär und Justizvollzugsanstalten“, wie es in der Einladung der Interkulturellen Akademie heißt. Eintritt: 5 Euro.