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Sonntag, 16.11.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Mit Taschenmesser auf den Christ­kindles­markt?

Als Reaktion auf das islamistisch moti­vierte Messer­attentat vom 23. August 2024, bei dem in der Messer­stadt (sic!) Solingen auf dem „Festival der Vielfalt“ drei Menschen getötet wurden, hat die damalige SPD-Innen­mini­sterin Nancy Faeser das Waffen­recht in Bezug auf Messer ver­schärft. Was bedeutet das für Menschen, die sich auch auf dem Augs­burger Christ­kindles­markt nicht von ihrem geliebten Alltags-Accessoire „Taschen­messer“ trennen wollen?

Von Bruno Stubenrauch

Wer kennt es nicht: das beliebte „Schweizer Taschenmesser“

Der geänderte § 42 des Waffen­ge­setzes (WaffG) stellt seit 31. Ok­to­ber 2024 klar, dass alle Messer – auch kleine Taschen­messer – unter das Waffen­ver­bot auf öffent­lichen Ver­an­stal­tungen fallen. Zudem darf die Polizei jetzt auf solchen Ver­an­stal­tungen – wie den Augs­burger Sommer­nächten, dem Plärrer, der Dult oder dem Christ­kindles­markt – anlass­lose Messer­kon­trollen durch­führen.

„Die Falschen kontrolliert“

Eine solche Kontrolle auf dem Weihnachts­markt in Ludwigs­hafen wurde letztes Jahr vom SWR doku­men­tiert, vielfach auf sozialen Netz­werken geteilt, und führte zu einem Shitstorm: Nach Meinung der Zuseher schrecke das ver­schärfte Gesetz gewalt­bereite Täter nicht ab, sondern schika­niere nur harmlose ein­heimi­sche Mit­bürger; die Polizei habe mit den beiden älteren Damen „die Falschen“ kontrolliert.

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Könnte das auch auf dem Augs­burger Christ­kindles­markt passieren, der am 24. No­vem­ber startet? Die Augs­burger Polizei möchte sich Vor­würfen wie in Ludwigs­hafen nicht aussetzen.

Kontrollen in Augsburg nicht anlass­los, sondern lage­angepasst

Grundsätzlich seien seit der Gesetzes­ände­rung in Augsburg keine flächen­decken­den oder spezifisch anlass­unab­hängigen Kontrollen auf Ver­an­stal­tungen wie der Dult oder den Augsburger Sommer­nächten durch­geführt worden, so die Polizei auf Anfrage.

Auf dem Plärrer unter­stütze man „anlass­bezogen“ die Einlass­kon­trollen des Ver­an­stalters, bei denen gezielt auf mögliche waffen­recht­liche Verstöße geachtet wird. Auf dem letzten Christ­kindles­markt seien „lage­ange­passte“ Maß­nahmen mit dem Fokus auf Verstöße gegen das Waffen­recht vor­ge­nommen worden. Bei dieser Praxis soll es auch bleiben, so die Polizei weiter.

Messerverbot ist kein Parkverbot

Harmlos ist das verbotene Mitführen von Messern auf Ver­an­stal­tungen nicht: Wer auf dem Christ­kindles­markt ein Messer dabei hat, riskiert deutlich mehr als ein Falsch­parker. Mit einem Ver­warnungs­geld von 25 Euro geht das nicht ab. Vielmehr muss man minde­stens mit einem Bußgeld in mittlerer drei­stelliger Höhe rechnen. Die maxi­male Buß­geld­höhe liegt bei 10.000 Euro und ist einzel­fall­abhängig.

Noch heftiger wird es, wenn man ein Messer auf einer Ver­sammlung wie z.B. einer Demo von „Fridays for Future“ mitführt: Vor drei Jahren wurde eine Augs­burgerin wegen Verstoßes gegen das Bayerische Ver­samm­lungs­gesetz zu einer Geld­strafe von 2.250 Euro verurteilt, weil sie auf einer Corona-Demo ein Taschen­messer mit 9 Zentimeter langer Klinge dabei hatte.

Gesetzeskonforme Lösungen?

Wer auf sein geliebtes Utensil auf dem Christ­kindles­markt absolut nicht verzichten kann, kann es trotzdem gesetzes­konform mit­führen: Erlaubt ist die aus­nahms­weise Mitnahme, wenn das Messer „nicht zugriffs­bereit von einem Ort zum anderen“ befördert wird. Anlage 1 WaffG präzisiert, was „nicht zugriffs­bereit“ heißt: Man darf das Messer „nur mit mehr als drei Hand­griffen“ er­reichen können. Um das sicher­zu­stellen, liefert der Hersteller BÖKER zu seinen Messern in­zwi­schen Etuis mit absperr­barem Reiß­ver­schluss mit.

Erst mit fünf Hand­griffen am Ziel: 1. Etui aus der Tasche holen, 2. Schlüssel heraus­holen, 3. aufschließen, 4. Reiß­ver­schluss öffnen, 5. Messer ent­nehmen (Fotos: DAZ)

Eine weitere Ausnahme stellt das Führen von Messern „im Zusam­men­hang mit einem allge­mein an­er­kannten Zweck“ dar. Notwehr gilt nicht als solcher, sehr wohl aber das Schneiden von Lebens­mitteln wie Brot, Wurst, Fleisch oder Obst zum Verzehr. Wer seine Bosna oder Steak­semmel also mund­gerecht zerteilen will oder muss, darf das mit seinem nicht zugriffs­bereit mit­ge­führten Taschen­messer tun. Nach dem Schneiden muss das Messer aber unver­züglich wieder zurück ins Etui.

Taschenmesser ohne Messer

Eine ganz andere Lösung bietet der von der immer kom­pli­zierter werden­den Rechts­lage genervte Hersteller Victorinox an: Das legen­däre Schweizer Taschen­messer gibt es jetzt in einer Version nur mit Werkzeugen – ganz ohne Klinge.