Missbrauchsvorwurf: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Grab ein
Das Verfahren gegen Peter Grab wegen sexuellen Missbrauchs ist eingestellt.
„Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass selbst bei Annahme der Richtigkeit der Angaben der Geschädigten keine Sexualstraftat vorliegt“, so Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Es stehe in einigen Punkten Aussage gegen Aussage und es fehle an weiteren Beweismitteln. “Dies bedeutet, dass die gegen mich geführten Ermittlungen keinen Anlass zur Erhebung einer Klage gegeben haben. Die Begehung einer Straftat konnte im Rahmen der Ermittlungen somit nicht festgestellt werden. Die Unschuldsvermutung, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens für mich galt, ist damit bestätigt worden”, so kommentiert Peter Grab die Entscheidung auf seiner Facebookseite. Auch das Verfahren gegen das vermeintliche Opfer Manuela B. steht nach Informationen der DAZ vor der Einstellung. Peter Grab hatte Strafantrag gegen Manuela B. wegen Verleumdung gestellt. Auch hier steht wohl eine ähnliche Begründung der Staatsanwaltschaft ins Haus. Der Rechtsanwalt von Frau B. wartet noch auf die ausführliche Begründung, da Manuela B. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft einlegen will. “Diese Entscheidung verletzt mich sehr. Ich möchte das auf keinen Fall so stehen lassen”, so Manuela B. auf Anfrage zur DAZ.